Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/29: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – Anpassung der Tarifkategorien bei der Unternehmensabgabe · 8 Seiten

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Übersicht

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 27. November 2024 (9C_19/2024

9C_20/2024) festgestellt, dass die aktuellen Umsatzstufen im Bereich der Unter-

nehmensabgabe verfassungswidrig sind. Mit der vorliegenden Revision wird die Tarifstruktur angepasst. Neu sollen die Tarife 60 Stufen umfassen und leicht progressiv ausgestaltet sein. Die kleineren und mittleren Unternehmen sollen damit noch weiter entlastet werden. Das Inkrafttreten der Änderungen ist per 1. Januar 2028 geplant.

Ausgangslage

Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird pro Haushalt und pro Unternehmen erhoben. Im Bereich der Unternehmen legt der Bundesrat die Umsatzstufen bzw. Tarifkategorien, den Tarif pro Umsatzstufe und den Mindestumsatz für die Abgabepflicht der Unternehmen fest. Das Bundesgericht stellte fest, dass die heutigen Tarife degressiv ausgestalten sind und damit gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstossen. Dieser Mangel soll mit der vorliegenden Revision behoben werden. Die neue Tarifstruktur soll inskünftig leicht progressiv ausgestaltet sein.

Inhalt der Vorlage

Mit der vorliegenden Revision werden die Tarife und Tarifkategorien aufgrund des Bundesgerichtsurteils angepasst. Mit der neuen, leicht progressiven Tarifstruktur werden die Unternehmen differenzierter auf die verschiedenen Stufen verteilt und den Vorgaben des Bundesgerichts bestmöglich Rechnung getragen. Etwa 2.5% der abgabepflichtigen Unternehmen werden mit dieser neuen Tarifstruktur eine höhere Abgabe entrichten müssen. Die übrigen 97.5% der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger bezahlen.