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Vernehmlassung 2026/36: Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (EichGebV) · 56 Seiten
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Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung «%ASFF_YYYY_ID»
1.2.5 Für die Anwendung von aktiven Personendosimetern in gepulsten Strahlungs-
feldern gelten die besonderen Bestimmungen der Norm IEC TS 62743:201238.
2 Verfahren für das Inverkehrbringen
Die Erstkalibrierung umfasst dieselben Prüfpunkte, die für die Kalibrierung als Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit beschrieben sind. Sie ist zwingend vor der erstmaligen Verwendung des Messmittels durchzuführen. Der Nachweis ist für die zuständigen Aufsichtsbehörden im Strahlenschutz oder das BABS bereitzuhalten.
3 Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit
Das METAS kann die Eich- und Prüffristen für einzelne Bauarten bestimmter Hersteller verlängern oder verkürzen, wenn die messtechnischen Eigenschaften der verwendeten Messmittel dies erlauben oder verlangen.
3.1 Kontrollverfahren durch die Verwenderin
3.1.1 Im Kontrollverfahren durch die Verwenderin wird die Abweichung des aktu-
ellen Messwertes im Strahlungsfeld der radioaktiven Prüfquelle von dessen Bezugswert bestimmt. Für die Bestimmung der Abweichung ist der Bezugswert entsprechend der Halbwertszeit der radioaktiven Prüfquelle auf das Datum der Prüfung umzurechnen. Falls erforderlich ist zudem der Beitrag der Untergrundstrahlung oder der Nullpunktmesswert zu berücksichtigen.
3.1.2 Der Bezugswert für die Prüfung ist unmittelbar nach erfolgter Kalibrierung
durch die Verwenderin festzulegen.
3.1.3 Bei der Prüfung müssen folgende Daten schriftlich festgehalten werden:
– Datum der Prüfung, Visum der ausführenden Person;
– Kennzeichnung des aktiven Personendosimeters, der Kontrollvorrichtung sowie der Prüfquelle;
– weitere Parameter, wie insbesondere relevante Konfigurationsparameter;
– Referenzdokument des Qualitätsmanagementsystems für die Durchführung der Prüfung.
3.1.4 Die Fehlergrenzen bei der Prüfung betragen ± 20 %.
3.1.5 Überschreitet die Abweichung diese Fehlergrenze, so ist das aktive Personen-
dosimeter einer Kalibrierung zu unterziehen.
3.2 Kalibrierung
3.2.1 Den aktiven Personendosimetern muss für die Kalibrierung eine Bedienungs-
anleitung mit technischer Beschreibung beiliegen.
38 IEC TS 62743:2012, Radiation protection instrumentation – Electronic counting dosemeters for pulsed fields of ionizing radiation. Die Norm kann beim Eidgenössischen Institut für Metrologie, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.