Vernehmlassungsvorlage - AEFV

Vernehmlassung 2026/39: Erhöhung der Netzsicherheit und Schutz vor Cyberbedrohungen (Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich) · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 47g Global Titles

1Fernmeldedienstanbieterinnen, denen Adressierungselemente des Nummerierungs- plans E.164 zugeteilt wurden, dürfen von diesen Elementen abgeleitete Global Titles erstellen, sofern sie diese in Signalisierungs- und Interkonnektionsnetzen verwenden.

2Sie dürfen die von ihnen erstellten Global Titles nicht an Dritte vermieten. Das BAKOM kann Ausnahmen bewilligen.

3Das BAKOM erlässt die notwendigen technischen und administrativen Vorschrif- ten.

Art. 56d Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1Inhaberinnen eines Nummernblocks, die vor Inkrafttreten der Änderung vom ... Un- terzuteilungen vorgenommen haben, müssen dem Verbot nach Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b innert zwei Jahren nachkommen.

2Fernmeldedienstanbieterinnen, die vor Inkrafttreten der Änderung vom ... Global Titles an Dritte vermietet haben und keine Bewilligung des BAKOM erhalten haben, sind verpflichtet, die Vermietung innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Änderung oder zum nächsten vertraglich vorgesehenen Kündigungstermin zu kündi- gen, sofern dieser Termin vor dem 27. Mai 2026 vereinbart wurde. Anträge auf Aus- nahmen müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Änderung vom .... eingereicht werden.

II

Der Anhang wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi