Vernehmlassungsvorlage - EDAV-EU
Vernehmlassung 2026/47: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser · 2 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU‑Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland (EDAV-EU)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 18. November 20151 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Nor- wegen sowie Nordirland wird wie folgt geändert:
Art. 30a
Lebensmittel, die aus einer Vermischung nach Artikel 13 Absatz 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 20162 hervorgehen, dür- fen nicht aus dem Zollgebiet in die Mitgliedstaaten der EU und die Zollausschlussge- biete verbracht werden.
II
1Diese Verordnung tritt am 1. April 2027 in Kraft.
2Artikel 30a gilt drei Jahre ab dem Inkrafttreten; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
1 SR 916.443.11
2 SR 817.02
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