Vernehmlassungsvorlage - EDAV-EU

Vernehmlassung 2026/47: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser · 2 Seiten

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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU‑Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland (EDAV-EU)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 18. November 20151 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Nor- wegen sowie Nordirland wird wie folgt geändert:

Art. 30a

Lebensmittel, die aus einer Vermischung nach Artikel 13 Absatz 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 20162 hervorgehen, dür- fen nicht aus dem Zollgebiet in die Mitgliedstaaten der EU und die Zollausschlussge- biete verbracht werden.

II

1Diese Verordnung tritt am 1. April 2027 in Kraft.

2Artikel 30a gilt drei Jahre ab dem Inkrafttreten; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

1 SR 916.443.11

2 SR 817.02

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