Erläuternder Bericht - LGV
Vernehmlassung 2026/47: Befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Änderung der Lebensmittel- und
Gebrauchsgegenständeverordnung
(LGV; SR 817.02)
vom …
I. Ausgangslage
Handlungsbedarf
Im März 2026 verabschiedete das Parlament die Motion 25.3421 UREK-S «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten». Diese Motion verlangt insbesondere, Übergangsfristen und Bedingungen für das Erreichen der Höchstgehalte in tierischen Lebensmitteln vorzusehen. Das Parlament beauftragt somit den Bundesrat, eine Regelung für Lebensmittel einzuführen, welche die Höchstgehalte der Kontaminantenverordnung (SR 817.022.15) überschreiten und aus Standorten mit erhöhter Belastung mit per- oder polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) stammen. Eine solche Regelung soll betroffenen Betrieben die Weiterverarbeitung oder Vermischung ihrer Produkte und somit deren Vermarktung ermöglichen, wobei gleichzeitig Massnahmen zur Absenkung der Belastung umgesetzt werden müssen. Der Gesundheitsschutz ist in jedem Fall zu gewährleisten. Bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten sind die Höchstgehalte einzuhalten.
Die PFAS-Problematik ist Gegenstand mehrerer laufender parlamentarischer Vorstösse und Arbeiten auf Bundesebene. Insbesondere verabschiedete der Bundesrat am 19. Dezember 2025 einen Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4585 Moser «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien», der aufzeigte, dass die Koordination verstärkt und die PFAS-Belastung an der Quelle reduziert werden muss. Vor dem Hintergrund der soeben vom Parlament verabschiedeten Motion 25.3421, welche die zentrale umzusetzende Massnahme im Lebensmittelbereich darstellt, ist derzeit in der Kommission des Ständerats ausserdem die Motion 25.3906 Rechsteiner «PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen» hängig. Schliesslich werden im Rahmen der Umsetzung der Motion 25.3421 die Höchstwerte für Trinkwasser in der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) gegenwärtig revidiert, um einerseits die europäischen Höchstgehalte zu übernehmen und andererseits Werte festzulegen, um den durch PFAS verursachten Schwierigkeiten für die landwirtschaftliche Produktion Rechnung zu tragen.
Problemstellung
PFAS sind eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen chemischen Verbindungen, die seit den 1950er-Jahren wegen ihrer fett- und wasserabweisenden sowie ihrer hitzeresistenten Eigenschaften in vielen industriellen Prozessen und Konsumgütern eingesetzt werden. Sie können aufgrund ihrer Stabilität und Langlebigkeit in der Umwelt sowie ihrer möglichen gesundheitlichen Auswirkungen problematisch sein. Diese Stoffe können sich im menschlichen Organismus anreichern. Gemäss den verfügbaren wissenschaftlichen Bewertungen (insbesondere jenen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA) kann eine chronische Exposition unerwünschte Wirkungen auf das Immunsystem haben. Weiter ist anerkannt, dass gewisse PFAS die Entwicklung von Föten und Kindern
BLV-D-858B3401/587