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Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 42 Seiten
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Bankengesetz «%ASFF_YYYY_ID»
b. im Rahmen der Aufsicht über den Finanzmarkt zu Widersprüchen führen würde.
3 Die Garantien können mit Auflagen versehen und jederzeit widerrufen werden.
Art. 58 Übergangsbestimmung zur Änderung …
1 Dienstleistungen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom … zwischen der oder dem Beaufsichtigten und der Prüfgesellschaft vereinbart wurden und nach Artikel 24 Absatz 6 der Änderung untersagt sind, dürfen während eines Jahres nach Inkrafttreten der Änderung weiterhin erbracht werden.
2 Die FINMA legt nach dem Inkrafttreten der Änderung vom… risikoorientiert im Einzelfall fest, bis zu welchem Zeitpunkt innerhalb von vierzehn Jahren nach Inkrafttreten die Beaufsichtigten den erstmaligen Wechsel der Prüfgesellschaft nach Artikel 28b vornehmen müssen.
7. Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 201539
Art. 88 Abs. 1
1Für Finanzmarktinfrastrukturen gelten die Artikel 25–37, 37d–37f, 37g mit Ausnahme von Absatz 4bis, sowie Artikel 52c–52f des Bankengesetzes vom 8. November 193440 sinngemäss, sofern das vorliegende Gesetz keine abweichenden Bestimmungen enthält.
Art. 145 Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG
Die Aufsichtsinstrumente nach den Artikeln 29 Absatz 1, 30, 32, 32a, 34 und 35, FINMAG41 sind auf sämtliche Personen anwendbar, welche die Artikel 120, 121, 124, 142 oder 143 dieses Gesetzes verletzen.
8. Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 200442
Art. 51 Abs. 3
Aufgehoben
39 SR 958.2
40 SR 952.0
41 SR 956.1
42 SR 961. 01