Vorlage
Vernehmlassung 2026/70: Pa. Iv. 25.403. Änderung des Schweizerschulengesetzes · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz Vorentwurf über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und
Kultur des Ständerates vom …1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Das Schweizerschulengesetz vom 21. März 20143 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst o
1Der Bundesrat anerkennt eine Schule im Ausland als beitragsberechtigte Schweizerschule, wenn sie:
o. von einer Schulleiterin oder einem Schulleiter mit schweizerischer Lehrberechtigung oder mit einer interkantonal anerkannten Schulleitungsausbildung (Schulleitungsperson) geführt wird; und
Art. 8 Anstellung und Entsendung von Lehrpersonen mit schweizerischer
Lehrberechtigung und Schulleitungspersonen
1Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung und Schulleitungspersonen, für welche die Schule Anrecht auf Beiträge hat, müssen durch den Verein educationsuisse angestellt werden.
2Der Verein educationsuisse entsendet die von ihm angestellten Lehrpersonen und Schulleitungspersonen an die anerkannten Schweizerschulen.
1BBl …
2BBl …
3 SR 418.0
2025-... «%ASFF_YYYY_ID»