Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/74: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit In-krafttreten am 1. Juli 2027 · 4 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2027 der Rohrleitungssicherheitsverordnung
2. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Anhang 1 (Art. 3 Abs. 2)
Regeln der Technik
Ziff. 3.1.2
Im Anschluss an die Überarbeitung der SVGW-Richtlinie G1 «Gasinstallation in Gebäuden» (Gasleitsätze; Januar 2026) wurde die SVGW-Richtlinie G7 «Gasdruckregelanlagen» aktualisiert. Die Änderungen in der Richtlinie G7 sind zwar geringfügig, aber für die Abgrenzung zwischen Netz und Installation von Belang. Der Geltungsbereich der Richtlinie bleibt unverändert.
Ziff. 3.1.4
Die SVGW-Richtlinie G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Dabei wurden die weiterentwickelten EU-Normen integriert und Wasserstoff vollumfänglich in den Geltungsbereich aufgenommen. Die Richtlinie G13 behandelt die technischen Anforderungen an Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung erneuerbarer Gase wie Biogas, Biomethan, erneuerbares Methan und erneuerbarer Wasserstoff. Zudem präzisiert sie die technischen Vorgaben in Bezug auf die Einspeisung von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff. Zusammen mit den Richtlinien G18 und G23 bildet sie ein harmonisiertes Regelwerk in Sachen Gasqualität, Messung, Datenaustausch und Einspeisesicherheit.
Ziff. 3.1.6
Die SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» wurde überarbeitet. Sie regelt die Gasbeschaffenheit für H-Gasnetze und Wasserstoffnetze. Die Richtlinie stützt sich auf aktualisierte Normen, darunter SN EN 16726, SN EN 17124 und SN ISO 14687.
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Die vorgeschlagenen Änderungen haben für Bund, Kantone und Gemeinden weder einen nennenswerten finanziellen Mehraufwand noch einen zusätzlichen Personalbedarf zur Folge. Es werden keine weiteren Finanzressourcen benötigt, und bestehende administrative Strukturen müssen nicht angepasst werden. Die Aktualisierung der Regeln der Technik ist Teil der bestehenden Aufgaben der zuständigen Behörden und hat keinerlei Auswirkungen auf die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen den einzelnen Staatsebenen.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die Aktualisierung der Regeln der Technik hat keine nennenswerten Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Die betroffenen Unternehmen arbeiten bereits heute weitgehend mit den aktuellsten Fassungen der technischen Richtlinien. Die formelle Änderung der Verordnung stärkt in erster Linie die Rechtssicherheit und Klarheit der einschlägigen Anforderungen. Gleichzeitig trägt sie zu einer hohen Sicherheit von Installationen und einem umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt bei. Zudem schafft sie keinerlei Mehraufwand und tastet die Kompetenzverteilung zwischen den beteiligten Akteuren nicht an.