Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/8: Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit · 65 Seiten

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Übersicht

Die Vorlage beinhaltet, in Umsetzung der gleichlautenden Motionen 21.3970 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und 21.3972 der Kommission für

Rechtsfragen des Nationalrates (Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht), zum einen punktuelle Anpassungen der Rechtsgrundlagen der Bundesan-

waltschaft und ihrer Aufsicht. Zum andern sieht die Vorlage, basierend auf den Erkenntnissen des Bundesrates in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3570 Jositsch (Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und

Überwachung der Bundesanwaltschaft), eine punktuelle Neuverteilung der Straf-

verfolgungskompetenzen zwischen dem Bund und den kantonalen Behörden vor

sowie die Verankerung gewisser Verfahrensvorschriften bei Zuständigkeitskonflik-

ten zwischen diesen Parteien.

Ausgangslage

Die beiden gleichlautenden Motionen 21.3970 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und 21.3972 der Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates, «Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht» beauftragen den Bundesrat, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorzulegen. Dabei sollen die Erkenntnisse aus dem Schlussbericht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vom 22. Juni 2021 zur Inspektion «Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde» und die Erfahrungen der Gerichtskommission (GK) im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft die Grundlage der Gesetzesänderungen bilden.

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2023 aufgrund seiner im Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3570 Jositsch (Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft) gewonnenen Erkenntnisse zudem das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement (EJPD) einerseits beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die insbesondere eine punktuelle Überarbeitung der Abgrenzung der Strafverfolgungskompetenzen zwischen dem Bund und den Kantonen enthält (Art. 23 ff. Strafprozessordnung, StPO, SR 312.0) sowie Verfahrensvorschriften bei Zuständigkeitskonflikten zwischen der Bundesanwaltschaft und den kantonalen Behörden im Gesetz verankert (Art. 28 StPO). Andererseits hat der Bundesrat das EJPD beauftragt zu prüfen, ob alle terroristischen Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) voraussetzungslos in die Strafverfolgungskompetenz des Bundes überführt werden sollen (Art. 23 Abs. 1 StPO) und gegebenenfalls die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten beauftragt die Motion 24.3819 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N), «Strafverfahren gegen eine minderjährige Person wegen einer terroristischen Straftat. Einführung einer Meldepflicht» den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht an den Bund zu schaffen, wenn kantonale Behörden gegen eine minderjährige Person ein Strafverfahren wegen solcher Straftaten eröffnen.