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Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Nationalrat, 7. September 2015 · Differenzen

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung · Nationalrat · 7. September 2015Amtliches Bulletin der Bundesversammlung · Geschäft 11.457

Nationalrat · 7. September 2015 · Differenzen

Rossini Stéphane, Präsident: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Personalfürsorgestiftungen)

Code civil suisse (Fondations de prévoyance en faveur du personnel)

Art. 89a Abs. 7 Ziff. 7bis; Abs. 8 Ziff. 1a-1c, 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Heim, Carobbio Guscetti, Fridez, Gilli, Nordmann, Schenker Silvia, Steiert, van Singer)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 89a al. 7 ch. 7bis; al. 8 ch. 1a-1c, 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Heim, Carobbio Guscetti, Fridez, Gilli, Nordmann, Schenker Silvia, Steiert, van Singer)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Heim Bea (S, SO): Die SP will die Wohlfahrtsfonds stärken. Sie weiss um deren Bedeutung. Die 2600 Einrichtungen verwalten über 16 Milliarden Franken. Wie Sie wissen, sind diese dafür geschaffen, Not- und Härtefälle einzelner Arbeitnehmender und Hinterbliebener zu lindern, die Sanierung der eigenen Pensionskasse zu ermöglichen, allfällige Restrukturierungen abzufedern. Das sind wichtige Ziele. Richtig sind auch die Anträge der Kommissionsminderheit bei allen Differenzen. Folgen Sie darum diesen Anträgen, und stimmen Sie dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu.

Worum geht es? Es geht um die Transparenz bei der Rechnungslegung und bei den Verwaltungskosten. Die Präsidentin des Vorstands Patronfonds lehnt diese Transparenz ab. Die Mehrheit des Nationalrates ist ihr gefolgt. Doch Bundesrat und Ständerat halten an der Transparenz fest, weil die Vorsorgevermögen der Wohlfahrtsfonds eben steuerbefreit sind; das sind sie zu Recht, doch das verlangt auch Transparenz. Experten mahnen, über Wohlfahrtsfonds könnten stille Reserven aufgebaut werden, welche für zweifelhafte [PAGE 1334] Konstrukte missbraucht werden könnten. Das gilt es doch zu verhindern!

16,8 Milliarden Franken - das ist nicht nichts. Und mit der Bilanzierung über Swiss GAAP FER 26 Transparenz zu schaffen ist auch keine Hexerei. Das ist heute für Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch. Setzen wir also präventiv und das Vertrauen stärkend auf die Transparenz! Stimmen Sie mit der Kommissionsminderheit dem ständerätlichen Beschluss bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu.

Die einheitliche Bilanzierung der Wohlfahrtsfonds und der Pensionskassen ist eigentlich eine Vereinfachung, also das, was der Initiant wollte, und nicht eine Verkomplizierung. Eine Verkomplizierung wäre es eben, unterschiedliche Bilanzierungsvorschriften zuzulassen, wonach die Wohlfahrtsfonds nach OR bilanzieren würden, während die Pensionskassen das nach Swiss GAAP FER 26 machen müssten. Die meisten Pensionskassenverantwortlichen betreuen aber auch die Wohlfahrtsfonds - ob es jetzt kleine oder grosse Wohlfahrtsfonds sind. Da ist es doch einfacher, wenn dieselben Leute alles nach dem gleichen Prinzip bilanzieren.

Das System ist bei den Wohlfahrtsfonds übrigens seit gut zehn Jahren bereits üblich - und ohne Probleme üblich. Darum hat der Ständerat nach eingehender Prüfung von möglichen Alternativen der Bilanzierung nach Swiss GAAP FER 26 zugestimmt. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.

Es geht um zwei weitere Minderheitsanträge: Sie betreffen die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung aller Begünstigten. Dies ist im Gesetz zu verankern. Auch das ist an sich gängige Praxis; denn heute verlangt die Aufsichtsbehörde, dass die Angemessenheit im Stiftungsreglement steht, sonst gibt es keine Steuerbefreiung. Sie können jetzt sagen: Ja, warum soll man es dann noch im Gesetz verankern? Man soll es verankern, und zwar zum Schutz der Wohlfahrtsfonds, im Zusammenhang mit Fatca und den OECD-Standards für den automatischen Informationsaustausch.

Schützen Sie die Wohlfahrtsfonds vor der durchaus realen Gefahr, dass sie in Verdacht kommen könnten, der Steuerhinterziehung zu dienen. Dann würden sie der Fatca-Meldepflicht unterstellt, und das wäre ungut für diese Fonds, weil es einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Genau das wollte Fulvio Pelli ja verhindern. Verankern Sie darum die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung im Gesetz.

Zum Schluss: Wer die Wohlfahrtsfonds stärken will, stimmt in allen Punkten von Artikel 89a der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu. Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheiten.

de Courten Thomas (V, BL): Ich vertrete die gegenteilige Meinung im Vergleich zu Frau Heim. Ich beantrage Ihnen, in allen Punkten an der bisherigen Position des Nationalrates festzuhalten. Die Argumente sind bereits mehrfach ausgetauscht worden. Es geht letztlich um ein Beispiel dafür, wie übermässige Regulierung und administrativer Aufwand überaus sinnvolle privatwirtschaftliche Initiativen - nicht staatlich vorgeschriebene, sondern von den Arbeitgebern getragene Initiativen - strangulieren und abwürgen.

Wir haben aus der Praxis der patronalen Wohlfahrtsfonds diverse Hinweise darauf erhalten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag vermehrt Rechtsunsicherheiten entstünden. Zudem ist zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörden dazu gezwungen würden, die heutige Praxis der Aufsicht weiter zu verschärfen - das wäre das Gegenteil dessen, was mit der parlamentarischen Initiative Pelli erreicht werden soll. Mit dieser Verschärfung und mit dieser Verkomplizierung würde der Trend zur Liquidation patronaler Wohlfahrtsfonds weiter fortschreiten. Darum gilt es heute, für einmal den schönen Worten und Bekenntnissen zum Abbau von Bürokratie und Überregulierung endlich auch Taten folgen zu lassen.

Konkret geht es bei den Differenzen noch um die Ausgestaltung der Transparenz, den Kreis der Begünstigten, die Angemessenheit der Leistungen sowie um die Gleichbehandlung unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Eigenheiten der patronalen Wohlfahrtsfonds.

Zur Transparenz: Die vom Bundesrat vorgesehenen Transparenzvorschriften verkomplizieren und verteuern für kleinere Wohlfahrtsfonds die Administration, und sie sind für kleinere Wohlfahrtsfonds unverhältnismässig. Hier gilt es zu differenzieren zwischen grossen Fonds und den kleineren Wohlfahrtsfonds der KMU. Für diese reichen die Rechnungslegungsvorschriften gemäss OR, die wir heute kennen, völlig aus. Grössere Wohlfahrtsfonds werden unter Aspekten der Good Governance auch weiterhin auf freiwilliger Basis nach Swiss GAAP FER 26 bilanzieren. Die aufwendige Offenlegung der Vermögensverwaltungskosten von Kollektivanlagen widerspricht dem Zweck der ZGB-Revision. Bei der Rechnungslegung eine Differenzierung nach Grösse der Wohlfahrtsfonds vorzunehmen schiesst weit über das Ziel hinaus.

Ähnliches gilt für den Begünstigtenkreis: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung ist in sich widersprüchlich und kontraproduktiv. Sie bauscht den Gesetzestext unnötig auf und wirft letztendlich mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert. Sie trägt nicht zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds im Sinne der Initiative bei, sondern schwächt sie. Artikel 89a Absatz 7 ZGB enthält bereits eine klare und elegante Definition der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen und Finanzierungsstiftungen.

Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismässigkeit gelten gemeinhin als verfassungsmässige Prinzipien, auch ohne gesetzliche Verankerung. Über ihre Einhaltung wachen nicht nur der Stiftungsrat und die Revisionsstelle, sondern eben auch die BVG-Aufsichtsbehörde, und zwar bei der Gründung der Stiftung gleichermassen wie im Rahmen der jährlichen Berichterstattung. Was die Gleichbehandlung betrifft, so kann es sich nur um eine virtuelle handeln, denn es bestehen eben keine Ansprüche der Destinatäre gegenüber den Wohlfahrtsfonds. Schon deshalb rechtfertigt sich die entsprechende bisherige Formulierung unseres Rates mit dem Zusatz "sinngemäss". Der Begriff der Angemessenheit muss für die Wohlfahrtsfonds zwingend weit ausgelegt werden, andernfalls erfüllen sie ihren Zweck nicht.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Institution der patronalen Wohlfahrtsfonds zu erhalten ist. Dies erreicht man, indem man sie von unmässiger Regulierung und von übermässigen Vorschriften entlastet; das gilt vor allem für die kleineren patronalen Stiftungen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, an Ihren bisherigen Beschlüssen festzuhalten.

van Singer Christian (G, VD): Au départ, le groupe des Verts était tout à fait favorable à la proposition de l'initiative parlementaire Pelli telle qu'elle est soutenue maintenant par la majorité. Mais, par la suite, nous nous sommes rendu compte que le fait de la maintenir telle quelle faisait courir le risque à toutes les caisses de pension, et non seulement aux fonds de bienfaisance, de ne plus être conformes à des accords internationaux, notamment au FATCA. Nous vous demandons dès lors de suivre la décision du Conseil des Etats, soit l'avis du Conseil fédéral, et donc d'accepter la proposition de la minorité Heim. La transparence et l'égalité de traitement sont nécessaires pour tous les bénéficiaires; il est normal de l'exiger dans la présentation des bilans. Ainsi, ces fonds sont conformes à ce qui est exigé des caisses de pension et à ce qui est exigé au niveau international.

Le groupe des Verts vous demande ainsi de suivre la proposition de la minorité Heim, c'est-à-dire d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.

Schneeberger Daniela (RL, BL): Ich gebe zuerst noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin der Patronfonds.

Zu Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis: Die geforderten Normen Swiss GAAP FER 26 würden die Administration bei kleineren Wohlfahrtsfonds erheblich verkomplizieren und verteuern. Das haben uns die Praktiker, die damit zu tun haben, an den Anhörungen eindeutig bestätigt. Die Normen sind darum unverhältnismässig und widersprechen dem Zweck der [PAGE 1335] ZGB-Revision. Betroffen wären die vielen kleinen Wohlfahrtsfonds, denn die grösseren Wohlfahrtsfonds werden ohnehin weiterhin nach Swiss GAAP FER 26 bilanzieren.

Sie können schon sagen, dass die kleinen Wohlfahrtsfonds bis anhin ja auch schon so bilanziert haben. Wir haben aber den Auftrag, die Wohlfahrtsfonds zu stärken und administrativ zu entlasten. Mit dem Streichen dieser Ziffer machen wir dies. Denken Sie auch an mögliche Neugründungen. Die Rechnungslegungsvorschriften des OR reichen für Wohlfahrtsfonds völlig aus.

Zur Streichung von Artikel 89a Absatz 8 Ziffern 1a, 1b und 1c sagt die Mehrheit, dass die vorgeschlagene Formulierung des Bundesrates zum Zweck und zum Begünstigtenkreis im Widerspruch zu anderen Bestimmungen, beispielsweise des BVG oder des ZGB, stehe und kontraproduktiv sei. Sie wirft mehr Fragen auf, als sie löst. Sie gefährdet das Weiterbestehen von Wohlfahrtsfonds und macht womöglich die ganze Revision obsolet. Die Begünstigtenordnung unter Ziffer 1a ist starr und würde den Tätigkeitsbereich der Wohlfahrtsfonds ohne entsprechende Grundlage einschränken. Unter Ziffer 1b werden zahlreiche Stiftungszwecke vergessen, es wäre dann nicht mehr möglich, dafür Leistungen zu erbringen. Zu Ziffer 1c verweise ich auf den Kompromissvorschlag der Kommission. In der Praxis befürchten die Wohlfahrtsfonds zudem weitere Restriktionen der Behörden, insbesondere der Steuerverwaltungen, sollte der bundesrätliche Vorschlag angenommen werden.

Zur Ergänzung bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 3: Die Ergänzung von Artikel 89a Absatz 8 ZGB mit der neuen Ziffer 3 mit dem Wortlaut "Sie beachten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit sinngemäss" entkräftet die vom Bundesrat geäusserten Fatca-Bedenken. Die für die Verwaltung und innerhalb des Fatca-Abkommens wichtigen Wörter "Gleichbehandlung" und "Angemessenheit" wären weiterhin festgehalten. Gleichzeitig legt diese Bestimmung den Wohlfahrtsfonds nicht ein enges Korsett an, wie dies der bundesrätliche Vorschlag tut.

Ich bitte Sie daher, auch dieses Mal wieder der Mehrheit zu folgen und die Wohlfahrtsfonds zu stärken. Mein ehemaliger Kollege Pelli würde, glaube ich, sicher nicht den Argumenten von Kollegin Heim zustimmen.

Rossini Stéphane, Präsident: Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe PDC/PEV soutient la proposition de la majorité.

Hess Lorenz (BD, BE): Ich denke, bei diesem Geschäft geht es um zwei Fragen. Die erste Frage ist: Sollen Unternehmerinnen und Unternehmer noch Verantwortung auch in der zweiten Säule übernehmen können oder nicht? Die zweite Frage, wenn wir hier zwischen Mehrheit und Minderheit entscheiden müssen, lautet: Wollen wir eine praxistaugliche Lösung, die die Chance bietet, dass die Wohlfahrtsfonds weiterhin bestehen, oder wollen wir eine starre, überregulierte Lösung, die dazu führt, dass diese Fonds nach und nach verschwinden werden? Da können Sie in der Praxis bei Unternehmerinnen und Unternehmern nachfragen, das wäre die Tendenz bei Annahme der Minderheitslösung.

Wenn Frau Kollegin Heim gesagt hat - das war geschickt gemacht -, dass das alles ganz im Sinne des Urhebers sei, also von Ex-Kollege Pelli, dann muss man wirklich sagen: Schade, dass er nicht da sein und man ihn nicht fragen kann, denn die Richtung, in die wir hier gehen, wenn wir nicht der Mehrheit folgen, ist eben genau nicht die Richtung, die ursprünglich vom Initianten gewollt war. Es ging um eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds. Es ging darum, dass diese attraktiv bleiben und ihren Zweck, der ja wohl nicht bestritten ist, auch weiterhin erfüllen können. Wenn wir jetzt eine Lösung anstreben, die schon vom Mehraufwand oder von der Administration her zumindest die kleineren Unternehmen abschreckt, solche Fonds zu betreiben, oder, noch schlimmer, dazu bringt, bestehende zu liquidieren, dann, denke ich, wäre das auch nicht im Sinne dieser Vorlage, von der ja alle immer behaupten, dass sie im Grundsatz unbestritten sei.

Die Bedenken, die der Bundesrat bezüglich Fatca-Tauglichkeit angemeldet hat, sind tatsächlich in der Ergänzung von Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 3 mit der Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Angemessenheit gebührend berücksichtigt. Also auch hier gilt: Was sich nun präsentiert, ist tatsächlich ein Kompromiss, der praxistauglich ist und der sehr wohl auch die ursprünglich geäusserten Bedenken bezüglich der Kontrolle gut berücksichtigt.

Schlussendlich wird mit dieser Ergänzung auch sichergestellt, dass die Wohlfahrtsfonds weiterhin situationsgerecht handeln können. Das ist etwas Wichtiges. Die Flexibilität ist äusserst wichtig und auch dass sie vor allem auf unbürokratische Weise ihrem Zweck nachkommen können.

Ich bitte Sie also darum, hier der Mehrheit zu folgen und jetzt nicht im Nachhinein, nachdem man buchstäblich mit einem Kompromiss auf der Zielgeraden ist, noch diese Fonds in einen engen Rahmen, in ein Korsett zu stecken, das weder dem Willen des Initianten entspricht noch in der Praxis tauglich wäre und damit eigentlich ein Ende der Übung bedeuten würde, indem diese Fonds verschwänden und liquidiert würden.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Rossini Stéphane, Präsident: Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe vert'libéral soutient la proposition de la majorité.

Berset Alain, Bundesrat: Je vous invite à soutenir la version du Conseil fédéral, qui est également celle du Conseil des Etats et celle de la minorité de la commission.

J'ai de la peine à comprendre pour quelle raison on n'arrive pas à trouver ici une solution qui, selon ce que souhaitait le Conseil fédéral, confirmerait ce que nous connaissons aujourd'hui, notamment pour ce qui concerne la référence au principe de transparence et aux normes Swiss GAAP RPC 26, qui ont été un des grands progrès apportés par la première révision de la LPP en matière de transparence du deuxième pilier. Si maintenant vous changez cette position, alors on peut dire qu'il y aurait le risque d'un recul en matière de transparence, avec des fonds patronaux qui pourraient former des zones d'ombre dans le financement de la prévoyance professionnelle, alors même qu'ils bénéficient de l'exonération fiscale.

Pour cette exonération, j'aimerais également vous inviter à soutenir la proposition de la minorité, qui reprend la version du Conseil fédéral et celle du Conseil des Etats. Nous vous invitons à soutenir cette solution parce que les principes d'adéquation et d'égalité de traitement sont des principes fondamentaux de la prévoyance professionnelle. Il faut les appliquer aussi aux fonds patronaux pour avoir la garantie qu'ils ne puissent pas verser leurs prestations de manière disproportionnée ou arbitraire. Il s'agit dans le fond de règles de droit qui doivent pouvoir s'appliquer à l'ensemble du domaine.

J'aimerais aussi rappeler qu'il ne s'agit de rien de nouveau pour les fonds patronaux: ils ont déjà appliqué ces principes depuis de nombreuses années. Ces derniers ont été ancrés dans la loi par la première révision de la LPP et la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats se borne à maintenir les exigences minimales actuelles.

Sans la référence à ces principes, il y a un certain risque d'incertitude juridique - il est difficile d'être plus détaillé pour l'instant, mais ce risque existe. Nous ne savons pas non plus - et c'est aussi une incertitude - comment cette absence de principes serait compatible avec l'accord fiscal FATCA entre la Suisse et les Etats-Unis. Même s'il n'est pas réalisé, le risque de remise en question de l'exemption FATCA existe. C'est ce que nous souhaitons éviter en nous mettant du côté de la sécurité, en appliquant aux fonds patronaux des principes - et pour la transparence et pour les principes fiscaux -, qui sont des principes connus aujourd'hui, et qui ont fait leurs preuves.

Je vous invite à confirmer ces principes en suivant la proposition de la minorité de la commission, qui reprend la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats. [PAGE 1336]

Borer Roland F. (V, SO): Eine Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die Subkommission BVG, hat sich mehrmals mit diesem Thema befasst, und zwar sehr vertieft. Dann hat sich die Plenarkommission des Nationalrates mit diesem Thema befasst. Eigentlich sind wir bis heute immer auf unserer Linie geblieben, auch hier im Nationalrat. Ich möchte jetzt nicht zum x-ten Mal noch einmal im Detail Materielles wiederholen. Nur so viel: Bezüglich der Rechnungslegung und der Verwaltungskosten erachtet es die grosse Mehrheit der Kommission als genügend, wenn wir für kleine Vorsorgewerke auf der Basis des Obligationenrechts arbeiten. Das ist für die Transparenz absolut genügend. Es kann nicht sein, dass wir für kleine und kleinste Stiftungen Vorschriften gemäss Swiss GAAP FER 26 verlangen.

Bezüglich des Begünstigtenkreises möchten wir auch an der Formulierung des Nationalrates festhalten. Die Formulierung ist sinnvoll. Es macht keinen Sinn, zusätzliche Beschränkungen einzuführen. Das führt nur zu einer komplizierten Verwaltungslösung, die schlussendlich niemand handhaben kann.

Zu guter Letzt: Gleichbehandlung und Angemessenheit sind auch in der Mehrheitslösung gegeben. Wir führen nämlich in Artikel 89a Absatz 8 eine Ziffer 3 ein, mit der wir explizit darauf hinweisen, dass wir eine Lösung wollen, die Gleichbehandlung und Angemessenheit garantiert.

Bei Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis hat sich die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, an der bisherigen Lösung festzuhalten.

Bei Artikel 89a Absatz 8 Ziffer 1a wurde der Beschluss zugunsten der Mehrheit mit 16 zu 8 Stimmen gefasst, bei den Ziffern 1b, 1c und 3 mit 17 zu 8 Stimmen.

Cassis Ignazio (RL, TI): La presenza di Fulvio Pelli in quest'aula si fa sentire anche dopo la sua partenza fisica. Sono certo che da casa starà osservando con interesse che fine sta facendo la sua proposta volta a rafforzare questo strumento di previdenza sociale facoltativa degli imprenditori. È uno strumento di generosità e di solidarietà facoltativa che molti imprenditori e molte ditte mettono a disposizione dei dipendenti in caso di crisi della ditta, sia finanziaria che di altro tipo. Con quest'iniziativa parlamentare a Fulvio Pelli stava a cuore permettere a questo strumento di ritrovare una sua forza e una sua dignità dopo che il numero di tali fondi si è ridotto da più di 8000 nel 1992 a 2600 nel 2010.

È vero, dice la nostra collega Heim, che questi fondi hanno ancora oggi abbastanza tanti soldi da gestire, circa 16,8 miliardi di franchi. Ma non dimentichiamo le proporzioni! Le casse pensioni, quelle della solidarietà obbligatoria, gestiscono 800 miliardi di franchi. Sono quindi briciole rispetto al grande capitale. Perché dico questo? Perché la maggioranza della vostra commissione è dell'opinione che per questa differenza non occorre chiedere agli imprenditori che fanno questo sforzo volontariamente lo stesso rigore contabile, lo stesso rigore di tenuta di contabilità, lo stesso rigore di gestione dei conti che si chiede alle grandi casse pensioni con una gestione di capitale di oltre 800 miliardi di franchi.

La vostra commissione ritiene a maggioranza che la proposta del Consiglio federale, fatta propria dal Consiglio degli Stati, sia una chiara sovraregolamentazione che ancora una volta durante questa legislatura va a colpire la libera imprenditorialità. Ancora una volta si vede bene da dove viene: dalla profonda sfiducia che sta progressivamente sostituendo la fiducia che in passato regolava il rapporto tra economia e politica. Questa è l'opinione della maggioranza.

Questa sfiducia porta ad una sovraregolamentazione. Molti imprenditori smetteranno allora di dotarsi di questi fondi di previdenza con prestazioni discrezionali. Dobbiamo lasciare loro la libertà necessaria di essere solidali con i loro dipendenti. Per fare questo vi invito a nome della maggioranza ancora una volta a sostenere la decisione che il Consiglio nazionale ha già preso due volte sugli articoli 89a capoverso 7 numero 7bis rispettivamente capoverso 8 numero 1a, 1b e 1c del Codice civile. Si tratta di quattro elementi: dei principi di trasparenza della contabilità, della definizione della cerchia dei beneficiari di questa prestazione, della definizione del principio d'adequazione del versamento di questi soldi discrezionali e dell'uguaglianza di trattamento nel versare questi fondi. Non è vero, come abbiamo sentito dalla minoranza, che oggi questi elementi non sono regolati; sono già regolati ma non in modo così dettagliato come avviene nelle normali casse pensioni di carattere obbligatorio.

Se vogliamo dare un futuro in questo senso a questi fondi - se Fulvio Pelli oggi fosse qui in aula non potrebbe che sostenere la versione della maggioranza - allora sosteniamo insieme le proposte di maggioranza. In commissione è stata una maggioranza chiara con 16 rispettivamente 17 voti contro 8, due terzi contro un terzo - una maggioranza che ha trovato riscontro in seduta plenaria già due volte. Siamo all'ultimo passaggio, è l'ultima volta che ne parliamo. Se il Consiglio degli Stati resterà sulla sua linea e non vorrà venirci incontro, chiuderemo la partita in Conferenza di conciliazione. Mi auguro che in quest'ultima sessione della legislatura si possa portare a casa questo cambiamento del Codice civile e fare un regalo all'autore di quest'iniziativa, al nostro ex collega di parlamento, di partito e di cantone Fulvio Pelli.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

(3 Enthaltungen)