Rapport sur les résultats
Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 69 pages
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Vernehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung M) Juni 1995
Es ist anzuführen, dass Grenzgänger/innen die Wahl haben, sich am
Wohnort oder Arbeitsort behandeln zu lassen. Diese Anführung er
gibt kohärentes System zwischen dun Recht auf Versicherungs
beitrittund dem Leistungsanspruch
Art. 43-62Zulassung der Leistungserbringer
Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbrin rende
allg. Kontinuierliche Fortbildungder Leistungserbringer in der Verord- - SPO
nung festschreiben. -KF
- CVP - LPS
/\
allg. Grundsätze für Spttalplanung in der Verordnung festschreiben - BS
- KSK
Begründung: - SVPK
Ausführungsbestimmungenzu KVG 39 gewünscht,um Klarheitfür - Schweizeri-
Spitalplanung und Leistungspflicht der Versicherer zu schaffen. sche Vereinigung der Be legärzte an Privatkliniken
allg. 'Die Vertragsparteien können Tarife mit einem höheren Kostendek- SDK
kungsgrad vereinbaren, falls die Subventionsgeber dafür sorgul, VESKA dass entsprechende Kompensationszahlungen an die Versicheru SGGP
erfolgen.'
BegrÜndung:
Art. 49 KVG schränkt Spielraumfür wettbewerbsorierRierteTariflö-
sungan ein.
allg: Es sind weitere Gesuche zur Alerkennung von neuen Leistungser- Div. Kantone,
bringem gestellt worden. Teilweise sind ähnliche Gesuche bereits Organisationen tMngig beim BSV.
43 - 55 Um den Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone Rechnung zu tra- G
allg. gen, sollte lediglich vorgesehen werdul, dass die Pusa TG, SH, SG,
nen/Einrichtungennach kantonalemRecht zugelassen sind. ZH, BE
- PKU
Begründung:
Die Bestimmungwl Iassen ausser acht, dass die kantonale Bewilli-
gung nur eine der möglichwl Formen der Zulassung ist. Vorschriften
weisul Mängel auf, da die Zulassungsvoraussetzungen anders um-
schrieben sind, als dies bei dUI gesundheitspolizeilichen Bewilli-
gungen der Kantone der Fall ist. Insbesondere sind nichtalle Heilbe
rufe bewilligungspflichtig.