Rapport sur les résultats

Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 69 pages

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Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung M) Juni 1995

Es ist anzuführen, dass Grenzgänger/innen die Wahl haben, sich am

Wohnort oder Arbeitsort behandeln zu lassen. Diese Anführung er

gibt kohärentes System zwischen dun Recht auf Versicherungs

beitrittund dem Leistungsanspruch

Art. 43-62Zulassung der Leistungserbringer

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbrin rende

allg. Kontinuierliche Fortbildungder Leistungserbringer in der Verord- - SPO

nung festschreiben. -KF

- CVP - LPS

/\

allg. Grundsätze für Spttalplanung in der Verordnung festschreiben - BS

- KSK

Begründung: - SVPK

Ausführungsbestimmungenzu KVG 39 gewünscht,um Klarheitfür - Schweizeri-

Spitalplanung und Leistungspflicht der Versicherer zu schaffen. sche Vereinigung der Be legärzte an Privatkliniken

allg. 'Die Vertragsparteien können Tarife mit einem höheren Kostendek- SDK

kungsgrad vereinbaren, falls die Subventionsgeber dafür sorgul, VESKA dass entsprechende Kompensationszahlungen an die Versicheru SGGP

erfolgen.'

BegrÜndung:

Art. 49 KVG schränkt Spielraumfür wettbewerbsorierRierteTariflö-

sungan ein.

allg: Es sind weitere Gesuche zur Alerkennung von neuen Leistungser- Div. Kantone,

bringem gestellt worden. Teilweise sind ähnliche Gesuche bereits Organisationen tMngig beim BSV.

43 - 55 Um den Gestaltungsmöglichkeiten der Kantone Rechnung zu tra- G

allg. gen, sollte lediglich vorgesehen werdul, dass die Pusa TG, SH, SG,

nen/Einrichtungennach kantonalemRecht zugelassen sind. ZH, BE

- PKU

Begründung:

Die Bestimmungwl Iassen ausser acht, dass die kantonale Bewilli-

gung nur eine der möglichwl Formen der Zulassung ist. Vorschriften

weisul Mängel auf, da die Zulassungsvoraussetzungen anders um-

schrieben sind, als dies bei dUI gesundheitspolizeilichen Bewilli-

gungen der Kantone der Fall ist. Insbesondere sind nichtalle Heilbe

rufe bewilligungspflichtig.