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Consultation 1997/8: L'article sur la protection des Alpes · 80 pages
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 17
Ausbauten südlich von Lugano und in Italien erfolgen bedarfsgerecht, wozu mit Italien der Abschluss einer bilateralenVereinbarung im Jahr 1998 angestrebt wird.
Des weiteren wird angenommen, dass das Autobahnnetz planmässig fertiggestellt wird. Darüber hinausgehendeNetzerweiterungensind nicht vorgesehen.
213 Künftige Verkehrspolitik der EU 213.1 Verkehrspolitische Rahmenbedingungen
Die EU-Kommission strebt weitgehende Massnahmen in Richtung einer nachhaltigen
VerkehrsbewältigtIngan. Dies widerspiegeltsich beispielsweiseim Weisst)uchüber die
Bahnpolitik "Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahnen in der Gemeinschaft"12), im Grünt)uch über "faire und effiziente Preise im Verkehr"13) sowie im EU-Aktionsprogramm für den kombinierten Verkehr. Zeitpunkt und Umfang der Einführung der Kostenwahrheit sind Gegenstand EU-interner Diskussionen.
Im Bereich Güterverkehrverstärktdie EU ihre verkehrspolitischeStossrichtungzur
Förderung des kombinierten Verkehrs. Stichworte hierzu sind die geplanten Bahnprojekte im Rahmen des transeuropäischenVerkehrsnetzes, die Idee der "Güter-Freeways'' und die Ausweitung des PACT-Programmszur Förderung des kombiniertenVerkehrs.
Die weiter zunehmendeÜberlastungder Strassen in Ballungsräumendürfte den Druck auf
Massnahmen zur Umlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene erhöhen.
213.2 Künftige Bahninfrastruktur in der EU Es wird davon ausgegangen,dass die EU das europäischeHochleistungsnetzfür den kombiniertenVerkehr realisiertund dass die im ’'Transitabkommen"zwischen der EG und
der Schweiz, in der "trilateralen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
der Schweiz und Italienüber den kombiniertenVerkehr Schiene/Strasse"sowie im
europäischen "Übereinkommen über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängendeEinrichtungen (AGTCy' genannten Massnahmen mittelfristig umgesetztwerden.
12 30. Juli 1996,COM(96)421
13 20. Dezember1995,COM(95)691