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Consultation 1997/8: L'article sur la protection des Alpes · 80 pages
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 45
Gemäss heutigen Abschätzungen (Studie Infras) werden die Kantone Tessin (-O, 13%) und Uri (-0,08%) vom Verlust an BrtIttowertschöpfung kompensationsrelevant stärker betroffen sein als der schweizerische Durchschnitt (-0,013%). In den anderen Kantonen ist die zu erwartende kantonale Durchschnittsbelastung gering. Bedeutend sind aber einzelne regionale Härtefälle. Dies ist insbesondere dort der Fall, wo dominierendeArbeitgeber aus den durch die ATA besonders betroffenen Branchen stammen und ein regionaler Ausgleich
durch andere Arbeitgeber nicht stattfinden kann. So wird auch in den Bündner Regionen43) Mesolcina (-0,19%), Prättigau(-0,07%) und Domleschg(-0,06%) ein nicht zu vernachlässigender Rückgang der B111ttowertschöpfungentstehen. Im Kanton Wallis hätte einzig die Region Martigny (0,02%) einen nicht kompensationsrelevant geringfügig über dem gesamtschweizerischenDurchschnittsverlust liegenden Bruttowertschöpfungsverlust zu verzeichnen.
Die private Betreibergesellschaftdes Tunnels am Gr. St. Bernhard würde durch einen
Verkehrsrückgang ebenfalls eine geringe wirtschaftliche Benachteiligung erleiden. Der Bundesrat sieht jedoch angesichts des sehr tiefen Niveaus der Abgabe davon ab, spezielle Ausgleichsmassnahmen für die Tunnelgesellschaft zu ergreifen
324 Kompensationsmassnahmen
Die Brutto-Einnahmen durch die Apentransitabgabe belaufen sich unter Berücksichtigung
der pro AlpengangdifferenziertenAbgabe auf rund 75 bis 85 Millionen Franken44)
Nach Abzug des administrativen Aufwands sollen Kompensationen an die wirtschaftlich übermässig benachteiligtenRegionen geleistet und Mittel zur Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs gewährt werden.
Eine BeurteilungverschiedenerdenkbarerKompensationsmodellehat ergeben,dass alle Ansätze über eine Befreiung der ATA oder deren Differenzierungam zu hohen Vollzugs aufwand scheitern. Im Vordergrund steht deshalb eine Kompensation über die
eingenommenenMittel. Am sinnvollsten ist die direkte Kompensationan die Kantone mit übermässiger Belastung.
Die Bundesversammlunglegt auf Antragdes Bundesratesalle vier Jahre den auf die
übermässig betroffenen Kantone zu verteilenden Kompensationsbetrag aus dem Reinertrag der Abgabe fest. Aufgrund der heutigen Schätzungen der wirtschaftlichen Betroffenheit wären an die Kantone Tessin, Uri und Graubünden KompensationszMlungen zu entrichten.
43 Abgrenzung nach MS-Regionen. MS = Abkürzung für mobilitë spatiale, räumliche Unterteilung der Schweiz in 106funktionaleKlein-bzw. Mikroregionen.
44 Die Berechnungenbasieren auf den in Kap. 321 genanntenAnnahmen über die Höhe der Abgabesätze an den einzelnen Uebergängen.