Rapport sur les résultats

Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 102 pages

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Rejet du projet qui doit faire l'objet de corrections et d'adjonctions: SMV

- Suppression de l'obligation de contracter.

Pouvoir exorbitant conféré aux assureurs quant au choix des prestataires de soins. Il est impératif d'imposer par la loi ou par une loi d'application:

a) les modalités de choix des médecins déjà pratiquant

b) les modalités de prise en charge des nouveaux cabinets médicaux

c) les besoins d'une population

Indispensable de créer un organe de surveillance ou paritaire.

- Exécution des obligations financières des assurés vis-à-vis des assureurs.

- La compensation des primes sur les honoraires de médecins devrait être traitée dans cette révision.

Prämien müssen langfristig sinken, dazu sind die Kosten im Gesundheitswesen zu sta- SP-Frauen bilisieren und mittelfristig zu senken. Preistreibend sind folgende Faktoren: Zahl der ÄrztInnen, Menge und Preise der Therapien/Medikamente, Verhalten der PatientInnen. Mögliches Instrument zur Mengenbegrenzung bei der Zahl der ÄrztInnen ist die Lockerung des Kontrahierungszwanges, bei der Menge der Therapien das Einholen einer Zweitmeinung und das Hausarztmodell, bei den Medikamentenpreisen die Zulassung von Parallelimporten sowie Anreize für den Verkauf günstigerer Medikamente, die Förderung des Empowerments der PatientInnen mit Unterstützung der Bundes.

Aufhebung des Kontrahierungszwanges wird als eine Möglichkeit, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, erachtet, da nur wenn die Kosten von erwiesenermassen teuer oder schlecht arbeitenden Leistungserbringer nicht mehr übernommen werden, marktwirtschaftliche Elemente zum Tragen kommen. PatientInnen werden dann entweder den Arzt /die Ärztin wechseln oder Druck ausüben, damit dieser/diese den Kriterien entspricht.

Diese Kriterien sind vom Bund vorzugeben, müssen einheitlich sein und kontrolliert werden. Der Leistungserbringer muss die Möglichkeit haben, bei einer neutralen Instanz gegen den Entscheid zu rekurrieren. Die Kriterien müssen folgende Ziel haben:

- keine überhöhten Tarife durch ÄrztInnen

- transparente und nachvollziehbare Rechnungen der ÄrztInnen

- Erfüllung gewisser Qualitätskriterien durch die ÄrztInnen wie regelmässige Weiterbildung, Wartung der Instrumente, Ernstnehmen der PatientInnen

- Beschränkung der praktizierenden ÄrztInnen darf die jungen, auf den aktuellen Bildungsstand der Medizin ausgebildeten ÄrztInnen nicht einfach vom Markt fernhalten. Zu diskutieren ist über die Zulassung älterer ÄrztInnen

- Gewährleistung der Grundversorgung in allen Regionen und Ärztesparten.

Ablehnung eines Systems, in dem die Krankenkassen nach Gutdünken Verträge kündigen oder aufrechterhalten können.

Vorschläge:

1. Für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung im Rahmen der Grundversicherung muss der Bundesrat zuständig sein.

2. Über die Zulassung oder den Ausschluss von der Grundversicherung durch Verfügung des Versicherers entscheidet eine fachspezifische Rekurskommission auf Bundesebene im Beschwerdeverfahren.

3. PatientInnenorganisationen müssen sich zur Verteidigung ihrer Interessen, insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden Grundversorgung, auch verfahrensrechtlich durchsetzen können. Den anerkannten Patientenorganisationen ist deshalb das Verbandsbeschwerderecht einzuräumen.

Aufhebung des Kontrahierungszwanges wird nicht befürwortet: Spitex

- Verzerrungen zwischen ambulanten und stationären Bereich verschärfen sich

- Begünstigung der Krankenversicherer, Aufhebung oder Lockerung des Vertragszwanges ist an Einführung klarer Qualitätsstandards zu binden.

- Modell wendet sich gegen die grosse Zahl der ÄrztInnen, alle anderen sind aber auch betroffen

- Folgen für alle Leistungserbringer sind unabsehbar; das vorgeschlagene Modell funktioniert nur, wenn für die Spitex- oder die Physiotherapieleistungen auf die Voraussetzung des Vorliegens einer ärztlichen Verordnung verzichtet wird.

- nicht patienten- und damit nicht versichertenfreundlich