Rapport sur les résultats
Consultation 2000/27: Loi fédérale sur la révision et l'unification du droit de la responsabilité civile (Loi sur la responsabilité civile) · 452 pages
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Bereiche mit Versicherungsobligatorien denkbar und widerspricht den Gedanken der Privatautonomie.
Wenn auch der Versicherer bereits heute oftmals direkt mit dem Geschädigten verhandelt, so hat er in vielen Fällen dennoch ein legitimes Interesse, nicht in Erscheinung zu treten. Dabei stehen vor allem Fälle mit eingeschränkter Deckung im Vordergrund oder aber Fälle von Interessenkollisionen zwischen dem Haftpflichtigen und dem Haftpflichtversicherer.
Gerade in internationalen Fällen besteht zudem ein nicht zu unterschätzendes Risiko sich dadurch in einer Art und Weise exponieren, dass eine sachliche Diskussion und entsprechend rechtlich haltbare Urteile oftmals verunmöglicht werden. Nebst einer erheblichen Vergrösserung der Aufwendungen bestünde also das Risiko, dass Haftpflichtfälle vermehrt in die Medien geraten, eine Entwicklung, die wir aus Amerika kennen und keineswegs für nachahmenswert halten.
Wir fordern deshalb, das direkte Forderungsrecht, wie bereits heute, auf den obligatorischen Versicherungsbereich zu beschränken und beantragen eine Beschränkung des direkten Forderungsrechts auf Fälle der obligatorischen Haftpflichtversicherung. Zumal die Art. 54 g und h VE-OR für diesen Bereich exklusive Regeln enthalten, rechtfertigt sich dadurch eine Änderung der systematischen Einordnung.
Uni GE: L'action directe du lésé contre l'assureur de responsabilité civile
(même en dehors de la LCR) représente une innovation qui doit être pleinement approuvée.
Uni ZH Honsell: Eine wichtige Neuerung findet sich in Art. 54c VE. Danach
haben die Geschädigten gegen sämtliche Haftpflichtversicherer ein direktes Forderungsrecht. Diese aus Art. 65 Abs. 1 SVG im Bereich der Autohaftpflicht bekannte Rechtsfigur stellt zweifellos ein geeignetes Mittel dar, um die rechtliche Stellung des Geschädigten zu verbessern und die Abwicklung von Schadensfällen zu erleichtern.
341.36 Art. 54d
Kantone / Cantons / Cantoni
TG: Vgl. zu Art. 53.
VS: Cf. ad art. 52.
Parteien / Partis politiques / Partiti politici
LPS: Nous estimons que l’alinéa 2 de cette disposition doit être supprimé. En
effet, il s’agit, comme souvent et à tort dans ce projet, d’une définition de la procédure qui ne figure pas à la place où elle devrait se trouver. Si l’on a adopté le principe de l’élaboration d’une procédure fédérale en matière civile, cela n’est pas pour, loi par loi, introduire un „saucissonnage“ de dispositions procédurales.
Organisationen / organisations / organizzazioni
SVV: Für den Fall ungenügender Versicherungsdeckung präsentiert der Vor-
entwurf ein Art. 66 SVG nachgezeichnetes Konzept, weil dieser Lösung