Rapport sur les résultats

Consultation 2001/15: Révision du code des obligations (congé de maternité payé) · 121 pages

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Vorschlag bedauern wir nur, dass die Frauen, welche eine lukrative Beschäftigung aufgeben, um sich den Kindern zu widmen, keine Entschädigung erhalten. Diese Frauen und ihre Familien nehmen meistens finanzielle Opfer in Kauf und würden so also zweimal bestraft.

Was am Vorschlag von Herrn Triponez sicher positiv ist, ist die Tatsache, dass die Kosten für diese neue Mutterschaftsversicherung gleichmässig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt würden und dass die Mütter während 14 Wochen einen Erwerbsersatz zugute hätten. Auch die anderen, oben erwähnten negativen Punkte des Vorschlages des Bundesrates würden wegfallen.

SMU: Die Schweizerische Metall-Union (SMU) vertritt 1'800 KMU-Betriebe in den Branchen Stahlbau, Metallbau und Landtechnik und wir danken für eine entsprechende Gewichtung unserer Stellungnahme.

1. Einleitende Bemerkungen

Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 13. Juni 1999 zum dritten Mal in Folge die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Trotz diesem negativen Entscheid haben wir uns seinerzeit, wie ein grosser Teil der Arbeitgeberschaft, klar zu einer Verbesserung der Mutterschaft in dem Sinn geäussert, als bestehende Lücken bei der Lohnfortzahlung zu schliessen sind. Mit einer achtwöchigen Lohnfortzahlungspflicht auf OR-Ebene kann sichergestellt werden, dass allfällige Lücken wegen dem nach der Niederkunft verhängten Beschäftigungsverbot geschlossen werden können. Die nun vorgelegten Vernehmlassungsvarianten widersprechen dieser schlanken OR-Variante.

2. Zu den beiden Vernehmlassungsvarianten

Beide in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellten Varianten müssen von uns entschieden abgelehnt werden. Bereits die achtwöchige OR-Regelung würde für die KMU- Betriebe Mehrkosten generieren. Wie oben festgehalten, besteht eine Lücke bei der Lohnfortzahlungspflicht allenfalls während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft. Ein Mutterschaftsurlaub, der über dieses gesetzlich festgeschriebene Arbeitsverbot hinausgeht, hat mit dem Grundsatz der Lückenschliessung nichts mehr zu tun und kommt für uns einzig in Frage, wenn die Kosten nicht einseitig den Arbeitgebern übertragen werden. Eine solche einseitige Kostenanlastung ist ungerecht und stossend, steht doch in erster Linie die Erfüllung eines gesellschaftlichen Anliegens und nicht die Regelung eines arbeitsrechtlichen Problems an.

Unserer Beurteilung nach dürften zudem höhere Mehrkosten anfallen, als in den Vernehmlassungsunterlagen ausgewiesen werden. Nicht berücksichtigt ist in den Berechnungen, dass die vorgeschlagene OR-Revision nicht nur eine Verlängerung der minimalen Lohnfortzahlungspflicht beinhaltet, sondern zudem vorsieht, dass sonstige krankheitsbedingte Absenzen beim bezahlten Mutterschaftsurlaub nicht mehr angerechnet und dass die Ferienansprüche nicht mehr reduziert werden dürfen.

Hinzu kommt, wie auch in den Vernehmlassungsunterlagen festgehalten, dass die KMU von den Mehrkosten tendenziell mehr betroffen würden, als deren Lohnbedingungen im Durchschnitt weniger grosszügig sind. Dies trifft auch auf die Schweizerische Metall-Union (SMU) zu und im GAV im Metallgewerbe sind heute nur die minimalen Mutterschaftsleistungen vorgesehen. Berücksichtigt man all diese Faktoren, dürften die zusätzlichen finanziellen Belastungen insbesondere für die KMU erheblich sein und einen zusätzlichen Lohndruck erzeugen.