Rapport sur les résultats
Consultation 2001/7: Loi sur la Banque nationale (LBN) · 144 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 136Fedlex · Rapport sur les résultats
Révision de la loi sur la Banque nationale Résultats de la consultation
Tableau 37: Art. 39 Tâches du conseil de banque
NoAbréviation Propositions
1.00 FDK Wir unterstützen die Absicht, die Kompetenzen des Bankrates zu stärken und den Bankrat als Administrativaufsicht aufzuwerten.
1.05 SZ Wir regen an, in Abs. 2 (Bst. b und g) anstelle von „Vertretungen“ in einem weit gefass-
ten Sinn von „Einrichtungen“ zu sprechen (s. auch Kommentar zu Art. 3 E-NBG).
1.09 ZG Die beabsichtigte Kompetenzstärkung des Bankrats unterstützen wir. Es scheint uns
wichtig, dass dieses Gremium als Administrativaufsicht über die SNB aufzuwerten.
Kernkompetenzen kommen dem Bankrat im Bereich der Organisations- und Finanzverantwortung der SNB zu.
1.10 FR Nous approuvons la volonté de renforcer les compétences du Conseil de banque et de sou-
mettre ce Conseil à une autorité de surveillance.
1.11 SO Wir unterstützen die Absicht, die Kompetenzen des Bankrates zu stärken und den Bankrat als Administrativaufsicht aufzuwerten.
1.13 BL Unterstützung der Position der FDK
1.15 AR Die Absicht, die Kompetenzen des Bankrats zu stärken und den Bankrat als Admi-
nistrativaufsicht aufzuwerten, ist zu unterstützen.
1.16 AI Die vorgeschlagene Erweiterung und Präzisierung der Kompetenzen des Bankrats
werden von der Standeskommission begrüsst.
1.18 GR Unterstützung der Position der FDK
1.19 AG Unterstützung der Position der FDK
1.22 VD Le Conseil d’Etat est favorable au renforcement des compétences du conseil de banque
qui deviendra le seul organe chargé de la surveillance administrative de la BNS.
1.23 VS Le renforcement des compétences du Conseil de banque répond à un souci d’efficacité,
et trouve notre agrément.
1.24 NE Enfin, le renforcement des compétences du conseil de banque va également dans le sens
d'une plus grande efficacité. Il s'inscrit dans la ligne générale des dispositions applicables aux conseils d'administration des sociétés anonymes. Cette extension de compétences tend par ailleurs à étendre de manière notable la responsabilité du conseil de banque et de ses membres.
3.02 CVP Der Bankrat war bisher ein eher schwaches Gebilde; die Stärkung seiner Kompetenzen
ist daher in den Augen der CVP notwendig.
Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Aufgaben des Bankrates (Art. 39) ist nach Meinung
der CVP auch seine Mitsprache bei der Bestimmung der Währungsreserven zu prüfen
(vgl. Kommentar zu Art. 27 E-NBG).
Zudem sind wir der Ansicht, dass der Bankrat – als Zeichen für die Unabhängigkeit der SNB und in Annäherung an das Modell der privatrechtlichen Aktiengesellschaft bzw. die Befugnisse derer Verwaltungsräte – zukünftig das Wahlgremium für das Direktorium der SNB sein sollte. Angesichts der politischen Bedeutung des Direktoriums ist indessen
die Bestätigung der Ernennungen durch den Bundesrat vorzusehen.
Schliesslich soll dem Bankrat die Bestellung von lokalen Beiräten – deren Schaffung die CVP als Ersatz für die abzuschaffenden Lokalkomitees beantragt – obliegen. Die lokalen Beiträte sollen keine Organe mit Entscheidungsbefugnissen sein, aber als „Antennen“ in den Regionen dienen, damit darüber, wie sich die Auswirkungen der Geldpolitik in den Unternehmen gestalten, Auskunft erhältlich sein wird (s. auch Kommentar zu Art. 3 E-NBG)
3.03 SPS Dem Bankrat soll die Kompetenz gegeben werden, die Vorschläge des Direktoriums be-
züglich den Währungsreserven zu genehmigen (s. auch Kommentar zu Art. 27 E-NBG).
Zudem beinhaltet die Aufsichtsverantwortung („beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank“) des Bankrates auch die Überprüfung der geldpolitischen Entscheidungen des Direktoriums. Auf eine solche könnte nur verzichtet wer-