Rapport sur les résultats

Consultation 2001/7: Loi sur la Banque nationale (LBN) · 144 pages

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Révision de la loi sur la Banque nationale Résultats de la consultation

soi que l’Institut d’émission conduit sa politique monétaire en tenant compte de

l’évolution de la conjoncture. Ou, pour le moins, adopter une formulation proche de celle utilisée pour la Banque centrale européenne. En effet, celle-ci stipule que la banque a pour priorité la stabilité des prix et que, dans la mesure où elle peut le faire sans la mettre en péril, elle soutient des objectifs économiques.

5.13 HEV Der HEV erklärt sich mit der vorgeschlagenen Konkretisierung des verfassungsmässigen

Notenbankauftrages einverstanden. Er begrüsst, dass neben der Gewährleistung der

Preisstabilität auch die konjunkturelle Entwicklung berücksichtigt wird und so bei

der Festlegung des geldpolitischen Kurses durch die Nationalbank auch der Konjunktur und den Eigenheiten der Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft Rechnung getragen werden soll.

5.14 SHV Das Primat der Preisstabilität ist auch für die Hoteliers eine unabdingbare Rahmendbe-

dingung für ein gedeihliches Wirtschaften. Aufgrund des hohen Grades an investiertem Fremdkapital ist offensichtlich, dass eine allgemeine Anhebung des Zinsniveaus für unserer Branche verheerende Auswirkungen haben müsste. Die Preisstabilität muss sichergestellt, und nicht nur angestrebt werden!

Wir sind uns bewusst, in ökonomischen Zielantinomien zu leben: Die Schweizer Hotellerie lebt zu 60 % der Übernachtungen von ausländischen Gästen, davon gegen 80 % aus „Euroland“. Dass neben dem Gang der Konjunktur im Ausland und natürlich neben einem günstigen Preis-Leistungsverhältnis unserer Angebote gerade die Wechselkurs-Stabilität eine zentrale Rolle für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit spielt, ist hinlänglich bekannt und bedarf keiner besonderen Begründung mehr. Umso wichtiger ist für uns die Perspektive, dass im stark veränderten währungspolitischen Umfeld die SNB die geldpolitischen Instrumente stets so einsetzt, dass auch eine gesunde Relation zu den wichtigsten Weltwährungen verteidigt werden kann. Insbesondere in den geographisch entfernteren Tourismus-Kernzonen ist die ganz regionale Wirtschaft vom Gang der Hotel- und Tourismuswirtschaft abhängig. Trotz unseres Bekenntnisses zum Primat der Binnenpreis-Stabilität darf deshalb die Aussenstabilität unserer Währung nicht ausser Acht gelassen werden.

6.01 FBS Wir beantragen folgende Formulierung von Art. 5 Abs. 1:

1Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung. Sie gewährleistet eine mittel- und langfristige Kaufkraftstabilität mittels Geldmengensteuerung. Max. Abweichung: 1 Pro-

zent Inflation pro Jahr gemessen am Konsumentenpreisindex.

Begründung: Ein Schwerpunkt unserer mehr als hundertjährigen Forderungen bildet die langfristige Kaufkraftstabilität des Geldes als Aufgabe der Notenbank. Das Stabilitätsziel hat eine derart grosse Bedeutung für die Volkswirtschaft, dass es im Gesetz explizit definiert werden muss. Wir verwenden ausdrücklich den Begriff „Kaufkraftstabilität“ statt Preisstabilität, was zu sehr an Einzelpreise erinnern würde. Die Stabilisierungspolitik muss über die Geldmenge erfolgen entsprechend der Quantitätstheorie des Geldes nach Silvio Gesell resp. Dr. Th. Christen.

6.02 INWO Wir beantragen folgende Formulierung von Art. 5 Abs. 1:

1Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung. Sie gewährleistet eine mittel- und

langfristige Kaufkraftstabilität mittels Geldmengensteuerung.

Begründung: Ein Schwerpunkt unserer mehr als hundertjährigen Forderungen bildet die langfristige Kaufkraftstabilität des Geldes als Aufgabe der Notenbank. Das Stabilitätsziel hat eine derart grosse Bedeutung für die Volkswirtschaft, dass es im Gesetz explizit definiert werden muss. Wir verwenden ausdrücklich den Begriff „Kaufkraftstabilität“ statt Preisstabilität, was zu sehr an Einzelpreise erinnern würde. Die Stabilisierungspolitik muss über die Geldmenge erfolgen entsprechend der Quantitätstheorie des Geldes nach Silvio Gesell resp. Dr. Th. Christen.

6.03 J.-P. Forney Vorschlag: „Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse

des Landes. Insbesondere gewährleistet sie die Preisstabilität. ....“.

Bei der Formulierung ist zwischen Auftrag und Mittel zu unterscheiden. Der Auftrag

ist, die Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen; das Mittel ist dazu ist die

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