Rapport sur les résultats
Consultation 2003/203: Programme d'allégement budgétaire 2003: Ordonnance 1sur l'asile relative à la procédure, ordonnance 2 sur l'asile relative au financement , ordonnance sur l'exécution du renvoi et de l'expulsion d'étrangers · 18 pages
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SODK, ZS • Kostenvergütung bis zur definitiven Abreise (VS)
• 6 Tage ab Eintritt der Rechtskraft der Wegweisungsverfügung für Personen, auf deren Asylgesuch nach Artikel 44a des Gesetzes nicht eingetreten wurde und die den Entscheid im
Zuweisungskanton abwarten durften (FDP)
2 SFH, SGB Ergänzung:
„…Die Kantone müssen ein entsprechendees Gesuch um Vollzugsunterstützung inklusive Kostenübernahme bis spätenstens Ende Monat nach Inkrafttreten diese Verordnung einreichen.“
64 VD Zugang zu Rückkehrhilfe und
SFH, SGB, SRK Rückkehrberatung für Personen mit
Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid. Über- BE, BL, BS, FR, Übergangsfrist der Kostenübernahme von 9 gangs GE, SO, GR, Monaten:
-be- JU, LU, NW, • Befristung von 9 Monaten problematisch stimm OW, SG, VS, (LU)
- ZH • Befristung von 9 Monaten streichen (GR, ungen JU, NW, OW, VS, VKM).
SKOS, SODK • Befristung von 9 Monaten nur für
CAR, VKM Einzelpersonen; für Familien
Übergangsfrist von 15 Monaten (SO).
• Kostenübernahme bis längstens zum Tag, an dem die Wegweisung zu
vollziehen ist bzw. tatsächlich vollzogen werden kann (BE, BL, FR, GE, JU, NW, SG, VKM, SKOS, SODK)
• Für Personen, deren
Nichteintretensentscheid vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig wurde, ist eine Frist von 9 Monaten für die weitere
Übernahme der Sozialhilfepauschalen zu kurz. Es sollen einzelfallgerecht Lösungen gefunden werden (BS)
• Ergänzung: „Die Gesuchseinreichung um Vollzugsunterstätzung inklusive
Kostenübernahme muss durch die
Kantone bis spätestens Ende Monat nach Inkraftsetzung dieser Verordnung
erfolgen“ (CAR)
• Die Übergangsbestimmung dient als einseitige Abschiebung der Probleme auf die Kantone. Der Bund muss den
Kantonen mindestens anhand seiner Datenbanken alle Fälle melden, die unter
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Entwürfe der AsylV 1, AsylV 2 und VVWA - 12 -