Rapport sur les résultats
Consultation 2003/203: Programme d'allégement budgétaire 2003: Ordonnance 1sur l'asile relative à la procédure, ordonnance 2 sur l'asile relative au financement , ordonnance sur l'exécution du renvoi et de l'expulsion d'étrangers · 18 pages
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Angemessenheit der Höhe der Nothilfe- und Vollzugsentschädigung, die Auswirkungen auf die Kantone und die Nebeneffekte (Problem der Schwarzarbeit, Kriminalität, usw.)
Abs. 2 TI, ZH, Die Messgrössen dürfen nur mit dem
ausdrücklichen Einverständnis der Kantone festgelegt werden.
Abs. 3 ZH Die Modalitäten und Zuständigkeiten für die Datenerhebung dürfen nur mit dem
ausdrücklichen Einverständnis der Kantone festgelegt werden.
Abs. 4 ZH Streichung.
Das Monitoring soll nicht befristet sein.
Abs. 5 SFH, SGB Die Kantone treffen die notwendigen
(neu) Massnahmen, den Personen in
Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft den Zugang zu einer Rechtsvertretung
ermöglichen.“
15d ss Formulierung:
(neu) „Der Kanton stellt die Mittel für die
notwendige medizinische Versorgung für Personen, die sich illegal auf ihrem
Kantonsgebiet aufhalten, zur Verfügung.“
Alternativ:
Der Bund bezahlt die Grundprämien für Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten.
Über- Abs. 2 SO Befristung der Ausrichtung der gangs- Vollzugsentschädigung: Für Personen,
be- deren Nichteintretens- und
stimm- Wegweisungsentscheid vor Inkrafttreten der ungen Änderungen des Asylgesetzes rechtskräftig
wurde, sollen die Kantone die
Vollzugsentschädigung erhalten, wenn der Vollzug der Wegweisung innerhalb von 12 Monaten erfolgt ist, nicht wie vorgeschlagen innerhalb von 9 Monaten.
VD Für Personen, deren Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid vor Inkrafttreten des Gesetzes in Rechtskraft erwachsen ist, hat der Bund den Kantonen sowohl Nothilfe- wie Vollzugsentschädigung zu bezahlen.
AG, GR Streichen
SKOS Personen, deren Nichteintretensentscheid vor dem 1.4.2004 rechtskräftig abgewiesen wurde, sollten vom Systemwechsel ganz ausgenommen werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Entwürfe der AsylV 1, AsylV 2 und VVWA - 18 -