Rapport sur les résultats
Consultation 2004/103: Loi fédérale sur l'introduction de l'initiative populaire fédérale et révision de la législation fédérale sur les droits politiques · 203 pages
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Bundeskanzlei: Volksrechtsreform und Revision BPR. Vernehmlassungsergebnisse 2004/05 p. 18/203 Chancellerie fédérale: Réforme des droits populaires et révision de la LDP. Résultats de la consultation
Cancelleria federale: Riforma dei diritti politici e revisione della LDP. Risultati della consultazione
28. "Die FDP Schweiz hat die Einführung der allgemeinen Volksinitiative in der Abstimmung unterstützt. Die nun vorliegende Vernehmlassung setzt die Verfassungsänderungen auf Gesetzesstufe um. In der praktischen Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative hat sich nun gezeigt, dass dies eine komplexe Angelegenheit ist. Die FDP geht davon aus, dass sich das Instrument letztlich nicht als interessant für Initianten herausstellt. Die Anreize gegenüber der bereits bestehenden Möglichkeit der Verfassungsinitiative sind zu klein, die Nachteile aufgrund des komplizierten Vorgehens hingegen zu gross. Nach Auffassung der FDP entsprechen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen grösstenteils der Umsetzung der angenommenen Verfassungsänderung und werden daher gutgeheissen. Die Komplexität der allgemeinen Volksinitiative liegt nicht in der Umsetzung, jedoch in der Sache begründet. Daher unterstützt die FDP – im Sinne der Annahme der Allgemeinen Volksinitiative durch das Volk – die Umsetzung." (FDP)
29. "Die CVP Schweiz begrüsst den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Die Bundeskanzlei schlägt eine durchaus taugliche und praktikable Lösung vor." (CVP)
30. "Die SVP lehnt das Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative ab, weil das Ziel der einfachen Handhabung klar verfehlt wird. Der Vorentwurf ist zu überarbeiten und zu vereinfachen. – Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände mit 70,4 % der Stimmen der Reform der Volksrechte, deren wichtigste Neuerung die Schaffung einer allgemeinen Volksinitiative ist, zugestimmt. Die SVP hat diese Vorlage abgelehnt. Sie war der Ansicht, dass das neue Volksrecht nicht – wie von den Befürwortern behauptet – eine Stärkung der Rechte der Stimmbürger, sondern vielmehr eine Stärkung des Parlamentes darstellt. Zudem war die SVP der Ansicht, dass die Vorlage schlicht zu kompliziert ist. Volksrechte müssen klar, einfach und verständlich sowie einfach anzuwenden sein. Mit schwierigen, komplizierten Instrumenten entzieht man dem Volk die Macht im Staat. Nicht umsonst erhielt die allgemeine Volksinitiative im Parlament den Namen 'Totgeburt'. – Umso weniger erstaunt es nun, dass die praktische Umsetzung sehr kompliziert ausgefallen und deshalb kaum gehandhabt werden kann. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Initianten ein derart langwieriges und kompliziertes Verfahren auf sich nehmen sollten, wenn mit gleichviel Unterschriften ein ausformuliertes Anliegen Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Von Bürgerfreundlichkeit kann hier keine Rede sein. Die SVP lehnt deshalb den vorliegenden Entwurf ab, und weist ihn zur Überarbeitung und Vereinfachung an die Bundeskanzlei zurück. – Mit einigem Befremden und in aller Deutlichkeit weist die SVP einmal mehr darauf hin, dass die Durchführung von Vernehmlassungsverfahren mittels Fragebogen und/oder simplem Ankreuzen völlig verfehlt ist. Eine solche Vorgehensweise führt zwar zu einer Erleichterung für die Verwaltung, schränkt aber die Mitwirkungsmöglichkeiten der Vernehmlassungsteilnehmer deutlich ein, indem bei der Auswertung differenzierte Bemerkungen unberücksichtigt bleiben. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verwaltung komplizierte Vorlagen wie die vorliegende dadurch in ein besseres Licht rücken will." (SVP)
31. "Die Grüne Partei der Schweiz ist mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative grösstenteils einverstanden. Wir bedauern, dass sich eine kaum übersehbare Fülle von Verfahrensabläufen ergibt. Der neue Verfassungsartikel lässt aber gar keinen grossen Spielraum bei der Gestaltung der Ausführungsgesetzgebung." (GPS)
32. "Le projet qui nous est soumis nous paraît d'une complexité étonnante et sa lecture ne contribue pas forcément à la simplification des droits politiques. – Le PLS a fait une lecture attentive du projet qui lui a été soumis pour consultation. Ce qui le frappe c'est l'extrême complexité du nouvel outil politique qui est proposé ; les schémas introductifs sont d'ailleurs là pour en témoigner. Que dire alors de la lourdeur des procédures et de la densité législative proposée (l'article 74a nouveau de la loi sur les droits politiques a une longueur d'une page!), si ce n'est qu'elles sont inadaptées à