Rapport sur les résultats

Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

davantage de frais.

Von der vorgeschlagenen Einführung besonderer Versicherungsmodelle für "Managed SAGV Care" erwarten wir eine Senkung der Kosten und eine wirksame Möglichkeit der

Prämienverbilligung für die Versicherten. Es ist allerdings wichtig, den verschiedenen Partnern dieser Modelle viel Spielraum zu lassen, damit sie flexible und vor allem

vertrauensbildende vertragliche Formen des Zusammenwirkens gestalten können.

Der Stossrichtung der uns unterbreiteten Vorschläge können wir grundsätzlich zu- SGV stimmen. Aus Sicht des SGV ist es insbesondere wichtig, dass alle Ansätze zur

Förderung von Managed Care für alle Beteiligten (Versicherte, Versicherer, Leistungserbringer) auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit beruhen. Wir wenden uns gegen

allfällige Bestrebungen, zu enge Vorgaben zu erlassen. Wir sind überzeugt, dass der Wettbewerb dafür besorgt sein wird, dass in der Praxis Modelle entwickelt werden, die tatsächlich den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen und effektiv zu

Nettoeinsparungen führen.

Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht das Anbieten von MC-Modellen, eine Verpflich- SBV tung dazu besteht jedoch nicht. Die Versicherer können grundsätzlich wählen, ob sie überhaupt eine entsprechendes Modell anbieten wollen. Versicherte können frei

wählen, ob sie von einem solchen Angebot Gebrauch machen wollen. Wir sprechen uns klar dagegen aus, die Kassen zu verpflichten, derartige Modelle anzubieten. Wenn solche wirklich kostensparend wirken, setzen sie sich am Markt auch durch. Dies ist aber bisher offensichtlich nicht der Fall.

Soll den MC-Modellen nachhaltig und wirkungsvoll zum Durchbruch verholfen werden, muss der behandlungs- und kostenintensive Patient miteinbezogen werden können.

Dies ist freiwillig wohl kaum möglich. Die heutigen MC-Modelle tragen praktisch nichts zur Kosteneinsparung bei. Im Grunde genommen sind es lediglich Lösungen, die es gesunden Versicherten ermöglichen, dem Prämiendruck solange auszuweichen, bis sie selber erkranken. Ist dies der Fall, kehren sie in der Regel wieder ins System der OKP zurück. Wenn man mit MC-Modellen die Kosten wirklich senken wollte, müsste dem Versicherer ermöglicht werden, gewisse Patientengruppen obligatorisch in spezielle MC-Modelle einzuteilen. Dies dürfte politisch heute aber kaum realisierbar sein.

Der SGB unterstützt die Vorlage „Managed care“, insbesondere die Bestimmungen für SGB besondere Versicherungsformen integrierter Versorgungsnetze und Hausarztmodelle. Der Bundesrat stellt im vorliegenden Vorschlag das Prinzip der Freiwilligkeit für alle SKS Beteiligten in den Vordergrund. Mit freiem Wettbewerb und Unverbindlichkeit wird das Modell Managed Care aber zu wenig Verbreitung finden, um wirklich eine

kostendämpfende und qualitätssteigernde Wirkung zu entfalten. Wir fordern deshalb unbedingt mehr Verbindlichkeit. Managed Care Modelle oder ähnlich funktionierende Ärztenetzwerke mit Budgetverantwortung müssen nicht nur in grossen Zentren, sondern flächendeckend angeboten werden. Damit dies möglich wird, ist die Rolle der

Hausärztin, des Hausarztes aufzuwerten: Diese müssen auf Ihre Rolle als

Gesundheitsmangerln vorbereitet und ausgebildet werden. An diese wird in Bezug auf Kommunikation, Einholen und Interpretieren von Offerten von Spezialisten etc. hohe Anforderungen gestellt, diese müssen entsprechend entschädigt werden. Dies kann durch Beteilung eines Ärztenetzes an der Unter- oder Überschreitung eines mit den Versicherern vereinbarten Versorgungsbudgets realisiert werden. Die messbaren Kosteneinsparungen, wie sie für gewisse HMO's mehrfach dokumentiert sind, haben auf den gesamten Grundversicherungsbereich nur dann eine spürbare Auswirkung, wenn sich ein Grossteil der Bevölkerung von einem solchen Modell betreuen lässt. Ein

sinnvoller Anreiz wäre die differenzierte Kostenbeteiligung, d.h. eine höhere Kostenbeteiligung für Leistungen, die ohne Anordnung des Hausarztes in Anspruch

genommen werden. Unserer Ansicht nach ist es durchaus vertretbar, dass Leute, die ihre Leistungen nicht einer sorgfältigen Kosten-Nutzen Abwägung unterziehen wollen und damit potentiell mehr Kosten verursachen, einen grösseren Teil selbst berappen. Die Attraktivität von HMO- und Hausartzmodellen darf nicht durch andere Bestimmungen des KVG ausgehebelt werden: Auf den 1. Januar 2005 wird eine Wahlfranchise von Fr. 2500 möglich, der maximale Prämienrabatt wird auf 50 % der Grundprämie festgelegt. Diese Minimalprämie darf nicht unterschritten werden. Das heisst, Managed Care Modelle werden so für ein gewisses Versichertensegment nicht mehr attraktiv, weil sie keine Prämienreduktion erwirken können.