Rapport sur les résultats

Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 192Fedlex · Rapport sur les résultats

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Frage, ob die Bestimmungen für eine kosteneindämmende Wirkung

ausreichend sind. Vielmehr besteht die Gefahr, dass aufgrund der

interpretationsbedürftigen Formulierung Rechtsstreitigkeiten zwischen

den Versicherern und den Patienten entstehen.

52a 2, 3 Was die Förderung der Abgabe von preisgünstigen Medikamenten und FDP

Generika anbelangt, werden in der Vernehmlassungsvorlage 2B

ebenfalls die Massnahmen aus der gescheiterten 2. KVG-Revision

wiederaufgenommen. Die FDP zeigt sich erfreut darüber, dass eine

Zwangssubstitution von Originalpräparaten durch Generika sowie eine

obligatorische Wirkstoffverschreibung im vorliegenden Entwurf

abgelehnt werden; solche Eingriffe würden die ärztliche Therapie- und

Verschreibungsfreiheit unverhältnismässig beeinträchtigen, ohne dass

eine Verbesserung der Kostensituation garantiert vorausgesagt werden

kann.

Die in der Vernehmlassungsvorlage stipulierte Verpflichtung der Leis-

tungserbringer, bei der Verordnung oder Abgabe eines Arzneimittels

mittels Wirkstoffverschreibung ein preisgünstiges Produkt abzugeben, ist hingegen sinnvoll, solange diese Regelung nur die Neuverschreibung

oder Erstverschreibung eines Medizinalpräparats betrifft. Bei einer

langjährigen Medikation (und dies ist in gut über der Hälfte der

hausärztlichen Behandlungen der Fall) macht es grundsätzlich keinen

Sinn, ein bewährtes Heilmittel zu wechseln, wenn ein preisgünstigeres

Generikum auf den Markt kommt. Das Vertrauen eines/-r Patienten/-in,

welche/-r seit längerer Zeit erfolgreich mit einem Arzneimittel behandelt

wird, leidet bei einem Wechsel erfahrungsgemäss erheblich; zudem ist

ein solcher Wechsel in gewissen Fällen mit viel Aufwand und mehreren

Arztkonsultationen verbunden (bspw. bei Psychopharmaka oder

Antiepilepsiemitteln). Die FDP stimmt dieser neuen

Verschreibungsregelung demnach nur unter der Bedingung zu, dass

sich diese auf Verschreibungen bei neuen Patienten/-innen oder bei

erstmaligem Krankheitsfall beschränkt.

52a 2, 3 Der Vorschlag des Bundesrates geht zwar in die gewünschte Richtung, SPS

genügt aber nicht. Die SP Schweiz verlangt wirksamere

kostendämpfende Massnahmen im Medikamentenbereich. Sie fordert

deshalb Bestimmungen wonach Arzneimittel grundsätzlich unter ihrer

Wirkstoffbezeichnung zu verordnen sind. Zudem müssen bei gleicher

Eignung preisgünstige Arzneimittel abgegeben werden. Die

preisgünstige Verordnung und Abgabe soll zudem sich auch auf Mittel

und Gegenstände beziehen.

52a 2, 3 Es ist zu beachten, dass die Wirkstoffverschreibung höchstwahr- SVP

scheinlich eine verschwindend kleine Ausnahme bleiben wird.

52a 2, 3 Riteniamo che il progetto non incentivi a sufficienza il consumo di medi- acsi

camenti generici. Il potenziale di risparmio potrebbe essere molto ele-

vato. Nel nostro paese la percentuale di medicanti generici è ancora

molto bassa se confrontata a quella che si registra in altri paesi europei:

il 5 % contro il 35% della Finlandia, il 21% della Germania e il 18% della

Gran Bretagna.

52a 2, 3 Im Sinne einer innovativen Wirtschaft muss der Patentschutz wirksam economie-

gesichert und eine faire Abgeltung der innovatorischen Leistungen suisse möglich sein. Aus diesem Grund ist der vorliegende Vorschlag, der

weder eine zwangsweise Verschreibung von Generika noch eine

obligatorische Wirkstoffverschreibung beinhaltet, angemessen. Die

ärztliche Therapie- und Verschreibungsfreiheit muss gewährleistet

bleiben. Gerade bei Patienten mit einer Dauermedikation ist die

Compliance ein entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg. Um

diesen nicht zu gefährden, sollte sich die Bestimmung in Art. 52a Abs.2

und 3 KVG (neu) nur auf Verschreibungen bei neuen Patienten

beziehen. Der Text sollte diesbezüglich präzisiert werden.

52a 2, 3 Nous insistons pour que les médecins inscrivent sur les ordonnances FRC