Rapport sur les résultats

Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 55 pages

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

che mit einem relativ kleinen Monatseinkommen im Eigenheim wohnen. We-

gen den Vorschriften über den Vermögensverzehr sind sie häufig von der EL

praktisch ausgeschlossen. Sie würden deshalb durch die hohen Pflegekos-

ten, welche ihnen aus den vorgeschlagenen Modellen erwachsen würden,

besonders stark belastet.

Es ist deshalb unverständlich, weshalb die im Infras-Bericht (2003) vorge-

schlagenen Anpassungen der EL, insbesondere bezüglich selbstbewohntes

Wohneigentum, nicht aufgegriffen wurden.

Falsch ist, die EL nur für die Heimbewohnerinnen und –bewohner anzupas- FISIO, sen. SVDE Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen erscheinen vernünftig. SRK Es ist unabdingbar, dass Anpassungen stattfinden. Es fehlen die nötigen SIPP Präzisierungen:

- Die jährliche Kostenobergrenze (maximaler Beitrag pro Jahr und Per-

son) muss aufgehoben werden.

- Die Kostenobergrenzen pro Aufenthaltstag sind anzupassen. Sie müs-

sen jedoch aufgrund der tatsächlichen Kostenstrukturen der Heime be-

rechnet werden.

- Es ist ein ausreichender Freibetrag festzuschreiben (min. Fr. 100'000.-

bis 150'000.-).

Die EL sind in einem Gesamtpaket so anzupassen, dass der Beitrag an die K3 Langzeitpflege für die wirtschaftlich schwächeren Pflegebedürftigen keine

unzumutbare Belastung darstellt. Vermögensobergrenzen für die EL müssen

angepasst und gesetzlich verankert werden.

Sie teilen die Auffassung, dass es in die Autonomie der Kantone fallen soll, PULSUS die Leistung der EL im Rahmen der Pflegefinanzierung durch die Begren-

zung der Anrechnung von Heimtaxen kantonsweise zu regeln.

Die SPO schlägt vor, die EL-Freibeträge gesamtschweizerisch auf 100 000 SPO Franken für Alleinstehende und 200 000 Franken für Ehepaare anzuheben.

La suppression du plafond pour les PC des personnes placées en EMS est AVS/AHV positive. Ils regrettent qu'il n'y ait aucune proposition pour modifier la prise en

compte de la fortune.

Bedauern, dass die Vorschläge des SSR zum Ausbau der EL nur teilweise SSR berücksichtigt werden, nämlich nur für HeiminsassInnen, aber nicht für die

Sp itexleistungen. Auch wurden die Vorschläge für eine Anpassung der Ver-

mög enslimiten nicht aufgenommen. Fordern daher, dass die Vorlage an das

Pa rlament in diesem Bereich verbessert wird.

Die vorgeschlagene Aufhebung der Höchstlimite für EL im Pflegeheim ist

sehr zu begrüssen, da sie dazu beitragen kann, dass Pflegefälle nicht mehr

zu r Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen. Ferner ist aber auch eine Erhö-

hung der Vermögenslimiten, die seit bald 20 Jahren unverändert blieben, für

die Heimpflege unbedingt notwendig. Damit würden die Kosten für Personen,

die ihren Anteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, soweit als mög-

lich abgedeckt. Parallel dazu muss aber auch die EL für Spitex-Patientinnen

ausgebaut werden, wie dies der SSR vorgeschlagen hat. Nur so kann ver-

mieden werden, dass pflegebedürftige Personen ans rein finanziellen Grün-

den ins Heim eingewiesen werden.

Les modifications permettront de soutenir légèrement les personnes ayant PF des revenus modestes. Sachant que les deux modèles engendreront une

augmentation des primes d'assurance, ils s’inquiètent plus particulièrement

pour les personnes âgées issues de la classe moyenne et ayant eu des

charges familiales puisque les personnes au bas revenu bénéficieront des

PC.

Proposition est faite de prendre en compte la fortune des pensionnaires, ce

qui permettrait aux cantons, et aux institutions spécialisées de réduire leurs

charges. Cette option est problématique puisqu'elle tend à pénaliser les per-

sonnes ayant économisé, les personnes disposant d'un certain revenus mais

dépensières bénéficieront plus rapidement que les autres de l'aide de la col-