Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit
ungenügend über die Berufsbildung finanziert sind."
Begründung: Die Finanzierung der branchenspezifischen Kosten der höheren Berufsbildung und der beruflichen Weiterbildung im Behinderten- und Betagtenbereich sollen im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung gelöst werden. Im Sozial- und Gesundheitsbereich wurden Branchengelder bisher in einem relevanten Ausmass von der IV und der AHV zur Verfügung gestellt. Würden zukünftig diese Mittel vollständig gestrichen, wäre es notwendig, neue Finanzierungslösungen aufzubauen. Der Sozialbereich wird - im Unterschied zu den meisten anderen Branchen - weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanziert, so dass die öffentliche Hand konsequenterweise auch für die Finanzierung der Ausbildungsentwicklung zu sorgen hat, ausser es wird in Kauf genommen, dass keine fachliche Weiterentwicklung der Branche mehr stattfindet.
10.8. Sonderschulung
Ein Hauptanliegen im Bereich der Sonderschulung ist die interkantonale Zusammenarbeit. Dabei soll die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen für den Bedarf der Sonderschulung überarbeitet werden. Für diese Aufgabe sollen die Fachverbände miteinbezogen werden (IG Sozialer Finanzausgleich, Integras, Curaviva, insieme). Der Stadtrat von Zürich und Curaviva möchten, dass der Bund die Kantone zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Stadträte von Zürich und Winterthur befürchten ausserdem, dass die neuen Regelungen zwischen den Kantonen zu Lasten der Gemeinden gehen werden.
Ein weiterer Punkt betrifft die logopädischen und psychomotorischen Therapien. Währenddem der Kanton Zürich, Pro Infirmis, insieme und die KVEB die Beibehaltung der heute gültigen gesetzlichen Regelung befürworten, sprechen sich Solothurn und Zug explizit für die Neuregelung aus, wobei Zug allerdings die Übernahme der Verträge der IV mit Therapeuten ablehnt.
Tabelle 40 Anträge zum Bereich „Sonderschulung“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
ISEG Stadtrat Winterthur Unklar ist bis jetzt, bis wann die IV Bauten noch finanziert.
IVG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.
Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.
Kanton Solothurn Mit den Ausführungen in diesem Bereich grundsätzlich einverstanden. Aufgrund
der Unsicherheiten in der lokalen Diskussion bezüglich der Früherziehung wäre es sinnvoll, diesen Bereich namentlich zu verankern.
Kanton Basel-Stadt Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung zu.
Landschaft
Kanton Appenzell Diese Revision ist lediglich der Vollzug von Art. 62 Abs. 3 BV (neu), welcher in Innerrhoden der Abstimmung über die Verfassungsrevisionen NFA bereits angenommen
worden ist. Es wird angemerkt, dass dieser Bereich für den Kanton eine erhebliche Belastung nach sich ziehen wird.
Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Tessin Es wird hervorgehoben, dass die Koordination mit anderen Kantonen im Bereich
der Sonderschulung aufgrund der Sprache unmöglich ist. Als Folge müsste der Kanton Tessin die gesamten Kosten in diesem Bereich übernehmen.
Des Weiteren wird angeregt, die Übergangsbestimmung, wonach die Art und Weise der Eingriffe im Bereich der Sonderschulung 3 Jahre nach Inkrafttreten der NFA (Januar 2008) ihre Gültigkeit besitzen, gesetzlich zu verankern. Begründet wird dieser Antrag mit dem Hinweis, dass sich einerseits dieses Bedürfnis bereits in der Debatte vor der Abstimmung abgezeichnet hat, und dass andererseits die Kantone dadurch genügend Zeit erhalten, um die kantonalen Bestimmungen entsprechend auszuarbeiten.
Canton de Neuchâtel L'exigence d'une harmonisation de l'enseignement spécialisé, dans le cadre de la
CDIP, est aujourd'hui clairement posée au travers de la RPT. Ce domaine devra en effet être complètement réorganisé et harmonisé au niveau national. Le canton de Neuchâtel renvoie à cet effet à la prise de position de la CDIP à laquelle il se rallie totalement.
Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.
Canton du Jura Cette solution rejoint la logique des cantons qui revendiquent généralement
l'entière autonomie dans le domaine de l'éducation. Cette approche se justifie