Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 248Fedlex · Rapport sur les résultats

Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

Pro Senectute Mit den Ansätzen einverstanden. Es wird jedoch eine Bestimmung beantragt, Schweiz wonach die Ansätze periodisch dem vom Bundesamt für Statistik ermittelten

Mietpreisindex angepasst werden, wie dies bei Art. 10 Abs. 1 Bst. a der Fall ist. Schweizerischer Es wird eine Bestimmung beantragt, wonach die Ansätze periodisch dem vom Seniorenrat Bundesamt für Statistik ermittelten Mietpreisindex angepasst werden, wie dies

bei Art. 10 Abs. 1 Bst. a der Fall ist.

ELG Art. 10 Abs. 2 Kanton Basel- Es wird beantragt, statt dem Begriff "Tagestaxe" der Begriff "Verrechnungskos-Bst. a Landschaft ten" verwendet wird. In der Praxis führt die Einheit "Tag" zu Diskussionen und

Missverständnissen (Tag wird unterschiedlich definiert!). Die Formulierung "Verrechnungskosten" erlaubt die geeignete Wahl der Leistungs- und Zeiteinheit.

Kanton St.Gallen In Art 10 Abs. 2 Bst. a empfiehlt sich eine Erweiterung: "a. die Tagestaxe und

weiterer unumgänglicher Unterbringungsaufwand. Die Kantone können ..."

Begründung: Es gebe immer wieder Fälle, bei denen die bisherigen Wohnungen noch einige Zeit weiterbezahlt werden müssten, oder vorübergehend Taxen an zwei Heimen entrichtet werden müssen.

Sozialdemokratische Die SP ist einverstanden, dass der Kanton die Kompetenz erhält , die Tagestaxe Partei der Schweiz zu begrenzen. Die Begrenzung darf aber nicht dazu führen, dass Qualität abge-

baut werden muss, oder dass es zusätzliche Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner gibt. Daher wird eine Präzisierung des Artikels gefordert.

Pro Senectute Es wird vorgeschlagen Bst. a in folgenden Sinne zu ergänzen: Grundsätzlich Schweiz einverstanden damit, dass die Kantone die Kompetenz erhalten sollen die Ta-

gestaxe zu begrenzen. Damit soll verhindert werden, dass teure und gewinnbringende Alterseinrichtungen über die Ergänzungsleistungen subventioniert werden. Auf keinen Fall darf diese Begrenzung aber dazu führen, dass die Qualität der Pflege und Betreuung verschlechtert wird bzw. zusätzliche Kosten auf die Heimbewohnerinnen und -bewohner abgewälzt werden müssen.

Schweizerischer Es wird vorgeschlagen folgende Zielsetzung in den Gesetzestext aufzunehmen: Seniorenrat Grundsätzlich einverstanden damit, dass die Kantone die Kompetenz erhalten

sollen die Tagestaxe zu begrenzen. Damit soll verhindert werden, dass teure und gewinnbringende Alterseinrichtungen über die Ergänzungsleistungen subventioniert werden. Auf keinen Fall darf diese Begrenzung aber dazu führen,

dass es zu einer Einschränkung der Versorgung im Heim kommt.

Schweizerische Die Begrenzung der Tagestaxe durch die Kantone darf nicht dazu führen, dass Arbeitsgemeinschaft Heimbewohner von der Sozialhilfe abhängig werden. Die Kantone müssen die für Sozialpolitik Heimkosten daher zumindest in einer Höhe Anrechnen, dass die Sozialhilfe nicht

für eine Deckung einspringen muss. In diesem Sinne soll der Artikel ergänzt werden.

Vereinigung aktiver Art. 10, al. 2, lettre a de la LPC: La LPC devrait fixer un catalogue des frais à Senioren- und prendre en compte dans la taxe journalière à payer par les personnes en home-Selbsthilfe- EMS ou en hôpital pour une longue durée, ainsi qu’une fourchette dans laquelle Organisationen der pourrait se trouver cette taxe journalière. Si la fixation par le canton d’une limite Schweiz supérieure pour cette taxe journalière permet d’éviter de devoir reconnaître

comme dépenses les taxes élevées de certains homes luxueux, une limite inférieure s’avère indispensable pour ne pas pousser à une diminution de la qualité de la prise en charge des pensionnaires, avec des arguments d’économicité contraires à une réelle qualité de vie des pensionnaires.

Curaviva - Verband Die Begrenzung der Tagestaxe durch die Kantone darf nicht dazu führen, dass Heime und Institutio- Heimbewohnerinnen und -bewohner von der Sozialhilfe abhängig werden. Die nen Schweiz Kantone müssen die Heimkosten zumindest in einer Höhe anrechnen, dass die

Sozialhilfe nicht für eine Deckungslücke einspringen muss. Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG ist in diesem Sinn zu ergänzen.

Stadtrat Zürich Es entspricht der Konzeption der NFA, die Kompetenz für die Taxbegrenzungen

an die Kantone zu delegieren (Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG). Hingegen sollte als Rahmenbedingung gesetzlich fixiert werden, dass die Taxbegrenzung dazu dienen, die Finanzierung von luxuriösen Alterseinrichtungen zu verhindern.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kantone die Taxbegrenzungen bei den EL eher tief ansetzen und ein Teil der EL-beziehenden HeimbewohnerInnen zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen ist.

ELG Art. 10 Abs. 2 Kanton Basel- Der Betrag für die persönlichen Auslagen gehört zum Lebensbedarf. Darum liegt Bst. b Landschaft die Definition der Höhe des Betrages für persönliche Auslagen in der Kompetenz

des Bundes. Es wird vorgeschlagen, dass ein einheitlicher Mindestsatz durch Kompetenzdelegation an den Bundesrat (Vorschlag 4'800 Franken pro Jahr)

definiert und den Kantonen eine Erhöhung dieses Betrages freigestellt wird.

Sozialdemokratische Bei Personen ... werden als Ausgaben anerkannt: "ein Beitrag für persönliche Partei der Schweiz Auslagen. Der Bundesrat regelt die Höhe. Der Betrag wird periodisch der Teue-

rung angepasst."

Begründung: Der "Betrag für persönliche Auslagen" der Heimbewohnerinnen und -bewohner betrifft Auslagen, die nichts mit Krankheit oder Behinderung zu tun haben, sondern Bestand des Existenzminimums sind. Daher soll der Bund, wie beim "Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf" der Nichtheimbewohnerinnen und -bewohner, den Betrag festlegen und anpassen.

Schweizerischer Bei Personen ... werden als Ausgaben anerkannt: "ein Beitrag für persönliche Gewerkschaftsbund Auslagen. Der Bundesrat regelt die Höhe."

Der SGB ist einverstanden, dass der Kanton die Kompetenz erhält , die Tagestaxe zu begrenzen. Die Begrenzung darf aber nicht dazu führen, dass Qualität abgebaut werden muss, oder dass es zusätzliche Belastungen für die Bewohne-

- 218 -