Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

ratete) zu ersetzen sei.

Zudem unterstützt der Kanton Luzern die künftige Möglichkeit der Begrenzung für alle "in Heimen wohnenden Personen", empfiehlt dabei aber, dass diesauch weiterhin bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein sollte.

Der Kanton Luzern fordert, dass die Kantone neben dem Vermögensverzehr auch eine "Grenze des anrechenbaren Vermögens" festlegen können (z.B.

100'000 Franken), bei deren Überschreiten kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Uri Die privilegierte Anrechnung des Erwerbseinkommens wird begrüsst. Die kom-

plizierte und wenig transparente heutige Regelung wäre jedoch durch einen generellen Freibetrag - z.B 50% des Lebensbedarfs - zu ersetzen.

Die künftige Möglichkeit der Vermögensverzehrbegrenzung für alle "in Heimen wohnenden Personen" (Art. 11 Abs. 1 Bst. c) wird ebenfalls begrüsst. Allerdings sollte dies weiterhin auch bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein.

Neben dem Vermögensverzehr sollten die Kantone bei Heim- oder Spitalaufenthalt auch eine Grenze des anrechenbaren Vermögens festlegen können (z.B. 100'000 Franken), bei deren Überschreiten kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Nidwalden Die privilegierte Anrechnung des Erwerbeinkommens wird begrüsst. Die kompli-

zierte und wenig transparente heutige Regelung wäre jedoch durch einen generellen Freibetrag von z.B. 50% des Lebensbedarfs zu ersetzen.

Die künftige Möglichkeit der Vermögensverzehrbegrenzung für alle "in Heimen wohnenden Personen" (Art. 11 Abs. 1 Bst. c) wird ebenfalls begrüsst. Allerdings sollte dies weiterhin auch bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein.

Neben dem Vermögensverzehr sollten die Kantone bei Heim- oder Spitalaufenthalt auch eine Grenze des anrechenbaren Vermögens festlegen können (z.B. 100'000 Franken), bei deren Überschreiten kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Glarus Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, die Grenze des anrechenbaren

Vermögens festlegen zu können, bei deren Überschreiten kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Zug Die privilegierte Anrechnung des Erwerbseinkommens wird begrüsst. Die kom-

plizierte Regelung sollte allerdings durch einen generellen Freibetrag (z.B. 50% des Lebensbedarfs) ersetzt werden.

Die künftige Möglichkeit, den Vermögensverzehr für alle "in Heimen wohnende Personen", zu begrenzen, wird begrüsst. Die Möglichkeit der Begrenzung sollte auch bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein. Zudem wird beantragen, dass die Kantone neben dem Vermögensverzehr bei Heim- und Spitalaufenthalt auch eine Grenze des anrechenbaren Vermögens festlegen können (z.B. 100'000 Franken), bei deren Überschreitung kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Solothurn Die privilegierte Anrechnung des Erwerbseinkommens wird begrüsst. Die kom-

plizierte Regelung sollte allerdings durch einen generellen Freibetrag (z.B. 50% des Lebensbedarfs) ersetzt werden.

Die künftige Möglichkeit, den Vermögensverzehr für alle "in Heimen wohnende Personen", zu begrenzen, wird begrüsst. Die Möglichkeit der Begrenzung sollte auch bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein. Zudem wird beantragen, dass die Kantone neben dem Vermögensverzehr bei Heim- und Spitalaufenthalt auch eine Grenze des anrechenbaren Vermögens festlegen können (z.B. 100'000 Franken), bei deren Überschreitung kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Basel-Stadt Heute könne die Kantone den Vermögensverzehr für Altersrentner bei Heim-

oder Spitalaufenthalt auf höchstens einen Fünftel erhöhen. Die künftige Möglichkeit, dasselbe Maximum für alle "in Heimen wohnenden Personen" anzuwenden, wird begrüsst. Doch wird gefordert, dass dies weiterhin auch bei Spitalaufenthalt gilt.

Neben dem Vermögensverzehr sollten die Kantone auch eine Vermögensobergrenze festlegen können (z.B. das Vierfache des Vermögensfreibetrages), bei deren Überscheitung kein EL-Anspruch mehr besteht.

Kanton Basel- Bei der privilegierten Anrechnung des Erwerbeinkommens soll die heutige Rege-Landschaft lung überprüft und vereinfacht werden (bspw. durch einen generellen Freibetrag

von 50% des Lebensbedarfs einer alleinstehenden Person).

Die künftige Möglichkeit der Begrenzung für alle "in Heimen wohnenden Personen" wird begrüsst. Allerdings sollte diese Möglichkeit weiterhin auch bei Spitalaufenthalt gelten und auf höchstens einen Fünftel limitiert sein.

Zudem wird gefordert, dass die Kantone neben dem Vermögensverzehr bei Heim- oder Spitalaufenthalt auch eine "Grenze des anrechenbaren Vermögens" festlegen können (z.B. 100'000 Franken), bei deren Überschreiten kein EL-Anspruch besteht.

Kanton Schaffhau- Heute können die Kantone den Vermögensverzehr für Altersrentner bei Heimsen oder Spitalaufenthalt auf höchstens einen Fünftel erhöhen. Die künftige Möglich-

keit, dasselbe Maximum für alle "in Heimen wohnenden Personen" anzuwenden, wird begrüsst. Doch wird gefordert, dass dies weiterhin auch bei Spitalaufenthalt gilt. Neben dem Vermögensverzehr sollten die Kantone auch eine Vermögensobergrenze festlegen können (z.B. 100'000), bei deren Überscheitung kein EL-Anspruch mehr besteht.

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