Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 12. Wald, Jagd und Fischerei

Städte und Gemeinden, gesetzgeberisch präzisiert wird. Mit Bezug auf den Bereich Wald wäre dabei eingehend zu prüfen, ob in Bezug auf die "Gemeinden" eine Trennung bzw. Unterscheidung von "öffentlichen kommunalem Waldeigentum mit oder ohne Steuerhoheit" angebracht ist.

Kanton Schaffhausen Grundsätzlich wird der Neuregelung zugestimmt. Begrüsst wird, dass der Wald wei-

terhin eine Verbundaufgabe bleibe. Da weniger Zweckgebundene Mittel von Seiten des Bundes für den Wald zur Verfügung stehen, soll die notwendige Waldnutzung für Schutzbund Biodiversität aus Mitteln aus dem GLA sichergestellt werden.

Kanton Appenzell Im Zusammenhang mit der NFA drängen sich mit Blick auf den Bereich Wald folgen-Innerrhoden de Bemerkungen auf:

a) Tragweite für die Waldpolitik: Der Wald bleibt richtigerweise weiterhin eine Verbundaufgabe. Die Verbundaufgabe Wald wird aber stärker differenziert und priorisiert, was zu einer Entflechtung bezüglich der Vollzugsverantwortung führt. Diese Ausrichtung entspricht einerseits dem neuen Waldprogramm Schweiz (WAP-CH), führt aber andererseits zu einer merklichen Verschiebung von Verantwortung und Aufgaben zu Lasten der Kantone gegenüber einer Entlastung des Bundes. Auch hier muss nicht nur über neue Aufgaben, sondern auch über mehr Handlungsspielraum diskutiert werden. Im Zusammenhang mit der NFA und der Neuausrichtung der Waldpolitik ist Wald als "integraler Bereich" zu verstehen, in dem die gesamte Ressource Wald und Holz, d.h. Wald mit all seinen Leistungen (Schutz, Biodiversität,

Landschaft) inklusive Wertschöpfungskette Holz berücksichtigt werden muss.

b) Neue Finanzströme und Abläufe in der Verbundaufgabe Wald: Die Abkehr vom Finanzkraftausgleich hin zur NFA bedeutet, dass weniger zweckgebundene Mittel von Seiten des Bundes für den Wald zur Verfügung stehen. Dieser Wegfall entspricht gesamtschweizerisch im Schnitt ca. 16 %. Um die im öffentlichen Interesse notwendige Waldnutzung für Schutz und Biodiversität sicherstellen zu können, ist künftig die Waldwirtschaft auf Mittel aus dem GLA angewiesen. Die Neuen Finanzströme zwingen die Kantone zu diversen Anpassungsarbeiten, weshalb entsprechende Übergangsregelungen zwingend erforderlich sind. Die Kantone werden für ihre Waldpolitik neue Finanzquellen erschliessen und Nutzniesser stärker einbinden müssen.

c) Auswirkungen auf die Waldgesetzgebung des Kantons: Der Kanton wird seine Wald-Gesetzgebung anpassen müssen. Er hat abgestimmt auf seine Verhältnisse sicherzustellen, dass Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und dem Kanton wie auch Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Waldeigentümern möglich sind. Die NFA bedingt eine Loslösung der direkten Verknüpfung zwischen Bundesbeitrag und Kantonsbeitrag. Zudem muss die integrale Sicht- und Betrachtungsweise sichergestellt werden. Daneben sind Nutzniesser neu einzubeziehen und generell ist das Controlling anzupassen.

d) Für die Übergangsphase muss unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, dass laufende Projekte in die Programmvereinbarungen integriert werden können.

e) Der Abbau des administrativen Aufwandes ist im Ziel sowohl richtig wie notwendig und langfristig auch realistisch. In der kurzfristigen Perspektive ist diese Aussage aber falsch und verführt zu unrealistischen Annahmen bezüglich des finanziellen Potentials (Einsparungen, neue Erträge für allgemeine Waldleistungen usw.). Die vorgesehenen Umstellungen werden insbesondere den administrativen Aufwand für den Kanton vorübergehend erhöhen.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Vaud La modification proposée induite une charge supplémentaire pour le canton estimée

pour 2008 à CHF 180'000.- . Les réductions des subventions fédérales dans le domaine sont actuellement déjà drastiques. La modification proposée induira certainement une baisse des taux de subvention applicables, soit en retour une baisse des subventions à redistribuer par le canton de l'ordre de 5 à 16%, ce qui impliquera d'ailleurs une forte diminution des contributions pour les communes. Le dispositif légal concerné sur le plan cantonal devra faire l'objet d'une révision partielle. En outre, une base légale doit être créée pour permettre au canton de s'engager financièrement pour des mandats d'une durée de 4 ans. Les secteurs administratifs en charge de la gestion des conventions-programmes devront être renforcés. Globalement, il peut être considéré que les modifications proposées ont l'avantage de simplifier les relations entre le canton et les autorités fédérales en la matière, de réduire les délais de traitement et de clarifier les objectifs poursuivis; en revanche, elles annoncent également une augmentation probable des cas litigieux à traiter et des charges administratives relatives, une incertitude quant aux moyens à disposition pour la mise en œuvre de ce système, une baisse de qualité des prestations induisant de nouvelles charges à terme (telles que la politique de prévention des risques liés aux dangers naturels).

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