Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 12. Wald, Jagd und Fischerei

grösseren Naturereignissen wären vorgängig Neuverhandlungen für eine Anpassung der Programmvereinbarung nötig. Das dürfte zu erheblichen Zeitverlusten führen,

welche vor allem im Gebiet des Schutzwaldes nicht zu verantworten sind und mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erheblich höheren Folgekosten führen.

Canton de Fribourg Selon l'alinéa 1, lettre a, les mesures de prévention et de réparation des dégâts ne

sont indemnisées que dans les forêts protectrices. Cette restriction est regrettable. Pour éviter des dégâts dans les forêts protectrices, il faut aussi prendre des mesures dans les forêts qui les entourent et constituent une zone-tampon. La notion de compartiment géographique est déterminante pour le succès des mesures réalisées, par exemple contre la prolifération du bostryche typographe. En conséquence, le canton de Fribourg propose la formulation suivante pour l'alinéa 1, lettre a: « l'entretien des forêts protectrices; la prévention et la réparation des dégâts dans les forêts protectrices et les forêts voisines formant un compartiment géographique ».

En cas d'événement destructeur majeur en forêt, une adaptation souple et rapide des conventions-programmes avec les cantons et des moyens financiers permettant la mise en œuvre des mesures est de plus à prévoir.

Kanton Schaffhausen Die Anpassungen können unterstützt werden. Für Grossereignisse im Wald sind

Umsetzungswege vorzusehen, welche eine flexible und rasche Anpassung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen ermöglichen.

Kanton Appenzell Diese Anpassungen entsprechen der Stossrichtung des Waldprogramms und werden Innerrhoden so unterstützt. Für Grossereignisse im Wald sind Umsetzungswege vorzusehen,

welche eine flexible und rasche Anpassung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen ermöglichen.

Kanton Graubünden Die Zusammenfassung der verschiedenen Massnahmen in diesem Bereich und

deren einheitliche Abgeltung werden begrüsst. Hingegen sei zwingend zu vermeiden, dass die Behebung von Waldschäden als nicht-pflegerische Massnahmen die eigentliche Schutzwaldpflege beeinträchtigt.

Schweizerischer Begrüsst werden die Programmvereinbarungen mit den Kantonen.

Bauernverband

WaG Art. 37 Abs. 1 Pro Natura Art. 37 Abs. 1 Bst. b WaG soll wie folgt ergänzt werden: "...Rücksicht nimmt, die Bst. b Fruchtbarkeit des Waldbodens nicht beeinträchtigt und dem Schutz gefährdeter Tier-

und Pflanzenarten Rechnung getragen wird."

Begründung: Programmvereinbarungen zur "Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Waldbewirtschaftung" und "zur Erfüllung der Funktion des Schutzwaldes" müssen darauf geprüft werden, dass sie auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen. Es ist nicht sinnvoll, eine Massnahme wie z.B. Strassenbau zur Verbesserung der Infrastruktur in einem Gebiet zu bewilligen, in dem gleichzeitig Massnahmen zur Erhaltung von Auerhühnern getroffen werden. Dies muss zwingend auch in den Gesetzesartikeln zum Ausdruck kommen (Art. 37. Abs 1 WaG; Art. 38a Abs. 1 WaG).

Schweizer Vogel- Programmvereinbarungen zur "Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Waldbewirtschutz schaftung" und "zur Erfüllung der Funktion des Schutzwaldes" müssten darauf ge-

prüft werden, dass sie auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen. Deshalb wird folgende Ergänzung beantragt:

"b. die Sicherstellung der Infrastruktur für die Pflege des Schutzwaldes, soweit sie auf den Wald als natürliche Lebensgemeinschaft Rücksicht nimmt, die Fruchtbarkeit des Waldbodens nicht beeinträchtigt sowie der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und die Sicherung der Biodiversität gewährleistet sind."

WaG Art. 38 Kanton Schaffhausen Es wird erwartet, dass der Bund in einem zentralen forstlichen Bereich die Kantone

unterstützt und an der Förderung der Jungwaldpflege festhält.

Kanton Appenzell Die Beibehaltung der Jungwaldpflege im Sinne der Biodiversitätsförderung und der Innerrhoden Ausbildung gesunder und stabiler Bestände wird als sehr wichtig erachtet. Demge-

mäss wird es sehr begrüsst, dass die Jungwaldpflege hier aufgenommen wurde.

Kanton Graubünden Der Begriff "Defizit" ist in den Erläuterungen zu Art. 38 WaG zu streichen und mit

"fachgerechten Massnahmen" zu ersetzen.

Begründung: Das Kriterium "Defizit" darf bei der Beitragsbemessung nicht isoliert betrachtet werden und auch nicht zu starkes Gewicht erhalten. Andernfalls würden die funktionierenden Waldflächen vernachlässigt. Die gegenwärtige Praxis ist genau in diesem Bereich sehr einseitig auf vorhandene Defizite ausgerichtet. Primär sind jedoch Massnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt bzw. zur Verhinderung von Defiziten zu fördern und nicht Massnahmen zur Minderung von bereits eingetretenen Defiziten. In Art. 38 Abs. 3 WaG wird das biologische Defizit denn auch zu Recht nicht als eigenständiges Bemessungskriterium erwähnt. Der Bund bezahlt schliesslich nicht Beiträge an ein Defizit, sondern an die Massnahmen entsprechend deren Wirksamkeit.

Schweizerischer Bedenken werden bezüglich einer zu komplizierten Berechnung der Bundesbeiträge Bauernverband und dem darausfolgenden Aufwand zur Förderung der biologischen Vielfalt des

Waldes vorgebracht.

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