Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 12. Wald, Jagd und Fischerei
Canton de Fribourg Le déroulement dans le cadre du processus budgétaire est encore peu clair (com-
ment les crédits cadres sont-ils assurés et quelles sont les conditions particulières de ces crédits cadres pour les cantons?). Il faut de plus prévoir un mécanisme permettant la mise à disposition très rapide de moyens financiers en cas de catastrophe forestière.
Kanton Schaffhausen Die Abwicklung im Rahmen des Budgetprozesses ist noch unklar. Wie verbindlich
sind die Rahmenkredite? Stellen diese Rahmenkredite an die Kantone besondere Bedingungen?
Für die Übergangsphase muss unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, dass laufende Projekte in die Programmvereinbarungen integriert werden können.
Kanton Appenzell Die Abwicklung im Rahmen des Budgetprozesses wird als unklar erachtet. Es stellen Innerrhoden sich noch Fragen wie bspw. wie verbindlich die Rahmenkredite sind, oder welche
Bedingungen die Kantone erfüllen müssen, damit sie Rahmenkredite vom Bund erhalten.
WaG Art. 41 Abs. 2 Kanton Bern Art. 37 WaG ist durch einen zusätzlichen Absatz zu ergänzen oder Art. 41 Abs. 2
WaG dahingehend zu überarbeiten, dass die Bewältigung von ausserordentlichen Naturereignissen (wie Sturmschäden VIVIAN oder LOTHAR) und insbesondere deren Folgeschäden ohne empfindliche Vollzugslücken sichergestellt ist.
Der Antrag wird mit dem Hinweis begründet, dass die bisherige Regelung, wonach die entsprechenden Bundesbeiträge für die vom Kanton angeordneten Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden geschuldet sind, entfällt. Bei grösseren Naturereignissen wären vorgängig Neuverhandlungen für eine Anpassung der Programmvereinbarung nötig. Das dürfte zu erheblichen Zeitverlusten führen, welche vor allem im Gebiet des Schutzwaldes nicht zu verantworten sind und mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erheblich höheren Folgekosten führen.
12.2. Jagd
Die Mehrheit der stellungnehmenden Vernehmlasser unterstützt die Neuregelung. Der Kanton Uri fordert, dass der Bund sich massgeblich an den Kosten beteiligen muss, wenn Banngebiete von nationaler Bedeutung erhalten werden sollen. Der Kanton Glarus stimmt der Neuregelung zu, sofern in den Leistungsvereinbarungen die Topografie und die Zugänglichkeit der Gebiete berücksichtigt und administrative Vereinfachungen angestrebt werden. Pro Natura und der Schweizer Vogelschutz möchten, dass die Abgeltung von Schäden durch geschützte Tiere Sache des Bundes bleibt.
economiesuisse lehnt die vorgeschlagene Neuregelung ab, da dieser Bereich ihrer Ansicht nach vollständig entflechtet werden sollte. Der Bund könnte sich darauf beschränken allgemeine Normen vorzugeben.
Tabelle 51 Anträge zum Bereich „Jagd“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
JSG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Uri Die Abgeltung des Bundes an die Aufsichtskosten der Wildhüter in den eidgenössi-
schen Banngebieten und an die Wildschäden im Umfeld von eidgenössischen Banngebieten war bis anhin nach der Finanzkraft der Kantone abgestuft. Der Bund übernahm 30-50% der Kosten. Neu sollen für die Berechnung von Globalbeiträgen die Eckwerte aufgeführt werden, wobei der jetzige Ansatz mit Abgeltung nach Fläche und durchschnittlichen Aufsichtslöhnen beibehalten werden soll. Es wird beantragt, dass auf Stufe der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (SR.
922.31; VEJ) die Abgeltung neu geregelt wird. Wenn Banngebiete von nationaler Bedeutung in Zukunft erhalten werden sollen, so hat sich der Bund massgeblich an den Kosten zu beteiligen.
Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Glarus Sofern in der Leistungsvereinbarung den topographischen Verhältnissen sowie der
Zugänglichkeit zu den zu beaufsichtigenden Gebieten Rechnung getragen wird und administrative Vereinfachungen angestrebt werden, die keine finanzielle Einbussen für den Kanton zur Folge haben, erklärt sich der Kanton Glarus mit der Neuregelung einverstanden.
Die Jagd- und Fischereiverwaltung schlägt vor, dass zu den Änderungen im JSG und in der VEJ die Kantone dannzumal die Möglichkeit zur Vernehmlassung erhalten.
Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.