Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 1. Aufgabenteilung allgemein
1. Aufgabenteilung allgemein
Die Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die NFA. Diese habe zu einer sinnvollen Entflechtung der Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen geführt (GL, ZG, TG, GE, CVP, ACS, STV, Stadtrat Winterthur). Die Kantone UR, GL, VS und der SAB wünschen, dass die NFA als Gesamtwerk behandelt wird und nicht einzelne Teile herausgebrochen werden.
Kritik wird geäussert, dass einzelne Umsetzungen nicht den Zielsetzungen der NFA entsprechen (AR, AI, GE, SAB, FER). Vollständig zurückgewiesen wird die NFA-Ausführungsgesetzgebung einzig von der SVP, da das Ziel der Entlastung und der Effizienzsteigerung aufgrund der mangelhaften Gesetzesrevisionen verfehlt werde.
Als wichtiges Resultat der NFA wird die Stärkung des Föderalismus (UR, BL, SG, GR, GE, JU, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, CP, sgv, Pro Senectute, FAssiS, SAB) aber auch die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit (SG, GE, EVP) gesehen.
Zudem würde dadurch die Eigenverantwortung und die Eigenständigkeit der Kantone gestärkt (GL, sgv). Als wichtig wird dabei erachtet, dass die Handlungsspielräume der Kantone so gross wie möglich sind (SG, GR, JU). Dies wurde gemäss den Kantonen Appenzell Innerroden und Ausserroden sowie der SAB allerdings noch nicht erreicht.
Als Vorteile der Neuregelungen werden die Verbesserung der Effizienz, der Effektivität und der Anreizstruktur (GL, GR, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sgv, TCS, SBFV, Stadtrat Winterthur) erachtet. Zudem würden die Geldflüsse durch die NFA transparent (SG, TG, CVP, EVP, Stadtrat Winterthur).
Bei der Umsetzung der NFA sollen die Grundsätze der Subsidiarität und des Vollzugsföderalismus beachtet werden (SO, SG, sgv). In diesem Zusammenhang fordert Graubünden, dass sich der Bund bei Verbundaufgaben nur auf strategische Vorgaben beschränkt. Die FDP möchte eine Beschränkung des Bundes auf Reporting- und Controllingmassnahmen. Bei getrennten Aufgaben erwartet die FDP, dass der Bund keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Kantone nimmt. Zug lehnt diesbezüglich neue Mindeststandards für die Aufgaben der Kantone ab, und Solothurn möchte, dass ein Rahmengesetz ein Rahmengesetz bleibt.
Die Aufgabenteilung könne und solle in allen Fachbereichen klarer strukturiert und Doppelspurigkeiten könnten reduziert werden (UR, GL, GR, EVP, sgv). Vom Bund erwartet die FDP, dass bei Aufgaben, welche an die Kantone gehen, Ressourceneinsparungen gemacht und bei den neuen Bundesaufgaben Synergien genutzt werden. Bezüglich der neuen Kantonsaufgaben wird von einigen Vernehmlassern (sev, JUSO, ENHK) gefordert, dass kein Leistungsabbau erfolgen dürfe. Die neue Aufgabenzuteilung ist für die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Sozialpolitik und das Schweizerische Rote Kreuz nicht immer begründet.
Die durch die NFA frei werdenden Finanzen dürfen gemäss economiesuisse und dem Schweizerischer Arbeitgeberverband nicht für neue Aufgaben verwendet werden. Dass die Kantone allerdings durch die neuen Zusammenarbeitsformen die Finanzlage wesentlich verbessern können, wird vom Kanton Waadt und dem Centre Patronal angezweifelt.
Bezüglich der Bundesbeiträge an die Kantone möchten Graubünden und Jura, dass diese hinsichtlich dem Gesamtvolumen und der Verteilwirkung plan- und berechenbar sind. Zürich fordert in diesem Zusammenhang, dass bei klar definierten Aufgaben für die Kantone die Höhe der Pauschalbeiträge festgelegt wird.
Der Kanton Zug und die CVP weisen darauf hin, dass bei der Bemessung der Bundesbeiträge die strukturellen Kriterien oder Indikatoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Finanzkraft tatsächlich gestrichen werden sollen.
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