Rapport sur les résultats
Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie
werden.
Wir sind mit der Verlängerung des Risikoausgleichs um fünf Jahre ein- BE verstanden, regen aber an, in dieser Zeit nach Möglichkeiten zu suchen, um den Risikoausqleich zu verbessern.
Der Verlängerung des Risikoausgleichs um fünf Jahre ist zuzustimmen, BS da er, mit dem KVG befristet bis Ende 2005 eingeführt, ein weitgehend unbestrittenes Element für den Wettbewerb unter den Versicherern ist und der Risikoselektion durch die Versicherer entgegenwirkt. Die Verlängerung darf aber nicht zu einer Zementierung des Status Quo führen, Vielmehr ist es Unabdingbar, in den nächsten fünf Jahren die geltende Regelung -wo immer möglich - zu optimieren. Im übrigen ergibt sich aus den Unterlagen des Bundesrates, dass sich seit Einführung des Risikoausgleichs vor 10 Jahren die Unterschiede der Risikostruktur in den verschiedenen Kassen nicht verringert haben. Offenbar vermochte die Freizügigkeit einen Risikoausgleich nicht herbeizuführen. Wir sind daher der Meinung, dass auf eine Befristung zu verzichten und der Risikoausgleich definitiv in das KVG aufzunehmen ist. Schliesslich wäre wünschenswert, wenn man zukünftig die Kriterien Alter und Geschlecht mit weiteren lndikatoren ergänzen würde. Durch eine Verfeinerung des Risikoausgleichs (z.B. bestimmte Diagnosen) könnte eine Annäherung an das effektive Risiko erzielt werden.
Nous sommes d'accord avec le principe d'une prolongation de 5 ans du FR mecanisme de compensation des risques. Toutefois, a notre avis, il serait judicieux de fondre en un seul fonds les reserves obligatoires des assureurs et la compensation des risques, ce qui simplifierait les choses lors de changements d'assureur et permettrait d'eviter des augmentations de primes dues uniquement aux fluctuations d'assures.
Le regime actuel doit effectivement etre prolonge, parce qu'on assiste a GE un nouveau phenomene de desolidarisation avec l'apparition de caisses bon marche au sein de certains groupes d'assureurs. La seule maniere de mettre un frein efficace aux nouveaux phenomenes de desolidarisation auxquels on assiste, est une approche consolidee des groupes, aussi bien sous !'angle comptable que sous celui de la fixation des primes et du niveau des reserves, Par ailleurs, les groupes doivent presenter distinctement ce qui est du ressort des assurances sociales et de celui des assurances complementaires. Creation d'un pool unique des reserves, qui favorise la mobilite des assures sans impact sur les primes et, des lors, incite a la concurrence voulue entre les assureurs-maladie. En effet, il est important de dissocier la mobilite des assures de la reconstitution de reserves : seul un pool unique permettra cette ouverture.
Die geplante Verlängerung der bis zum Jahre 2006 befristeten Regelung GR für die finanzielle Abgleichung der strukturbedingten Unterschiede zwisehen den Versicherern ist sinnvoll; da sich die durch Alter und ge-
schlechtsspezifische Zusammensetzung bedingten ungleichen Risiken in den letzten Jahren nicht ausgeglichen haben. Der Ausgleich ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Eine erneute Befristung des Risikoausgleichs auf weitere fünf Jahre erscheint deshalb nur dann zweckmässig, wenn während dieser Zeit neue Wege zur Verminderung der Risikounterschiede bzw. Verbesserungen des Risikoausgleichs gesucht werden.
Wir unterstützen die beantragte Verlängerung Daneben soll nach Mög- LU lichkeiten gesucht werden, den Risikoausgleich mit dem Ziel zu verbessern, einen echten Wettbewerb unter den Versicherern zu fördern und der Risikoselektion vorzubeugen. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Reserven bei einem Wechsel des Versicherers zur neuen Versicherung gehen soll-