Rapport sur les résultats

Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

Ergebnisse im Einzelnen Résultats en détail

Vorbemerkung Remarque préliminaire

Die von den Antwortenden vorgebrachten Les avis, les suggestions et les demandes ex-Meinungen, Anregungen und Forderungen primés dans les réponses ne font ici l’objet ni werden weder gewichtet noch bewertet. d’une appréciation ni d’une évaluation.

Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt. Les exposés ont en partie été raccourcis.

Lockerung des Territorialitätsprinzips Assouplissement du principe de territorialité

Art. 36 Abs. 1bis Behandlungen im Ausland Art. 36, al. 1bis Prestations à l'étranger

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Dem Prinzip einer gesteuerten Lockerung kann im Grundsatz zugestimmt werden. GDK, JU, Das gewählte Verfahren, mittels Pilotprojekten Erfahrungen zu sammeln und wis- LU, NW senschaftlich auszuwerten, ist ebenfalls richtig und zweckmässig. Allerdings stos-

sen die Modalitäten der vorgesehenen Lockerung des Territorialitätsprinzips auf

folgende Kritik:

a) Aus juristischer Sicht ist fraglich, ob die gesetzliche Rechtsgrundlage von Art.

34 Abs. 1 KVG die beabsichtigte Verordnungsänderung zulässt.

b) Die kantonale Spitalplanung darf weder nach dem geltenden KVG noch auf

Grundlage von Art. 36 Abs. 1bis KVV unterlaufen werden. Damit kommen im

stationären Bereich einzig die Kantone als Träger solcher Pilotprojekte in Fra-

ge. Dieser Sachverhalt ist explizit festzuhalten.

c) Eine Präzisierung der Bedingungen für die Durchführung von Pilotprojekten,

des Konzepts und der begleitenden wissenschaftlichen Untersuchung erscheint

notwendig. Aus Sicht des einzelnen Versicherten sind in der Wirkungsanalyse

die Kosten und der Nutzen im Sinne der Qualität und des Resultats der Leis-

tungen zu ermitteln. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind die Kosten oder al-

lenfalls die Einbussen bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit im

Inland in Rechnung zu stellen. Des Weiteren ist auch der Gesamtnutzen einer

(reziproken) Lockerung des Territorialitätsprinzips in die Evaluation einzube-

ziehen.

d) Voraussetzung für eine gesteuerte Lockerung des Territorialitätsprinzips in ei-

ner allfällig folgenden Gesetzesrevision ist, dass der Bundesrat gezielte Leis-

tungsbereiche definiert und diese nur unter der Voraussetzung der Konformität

mit den kantonalen Planungen zu Lasten der OKP abrechnet werden dürfen.

Bei einer Lockerung auf Gesetzesebene ist dem Grundsatz der Reziprozität

und des unverzerrten Wettbewerbs nachzuleben.

Die formulierte Lockerung entbindet die Aufsichtsbehörden in keiner Weise von

ihrer Aufgabe, und sie werden ersucht, gegenüber den Versicherern, die entspre-