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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Perspektiven nach der Umsetzung der AP 2011

begründete Grenzöffnung wird voraussichtlich zu Mehreinfuhren führen, deren Umfang allerdings schwierig abzuschätzen ist.

Im Verhältnis zur Europäischen Union, der Haupthandelspartnerin der Schweiz, ist im Verlauf der nächsten Jahre ebenfalls von einer weiteren Grenzöffnung auszugehen. Dabei gibt es verschiedene mögliche Wege:

¾ Die sogenannte Evolutivklausel im Agrarabkommen EU-Schweiz sieht eine

weitere gegenseitige Grenzöffnung für ausgewählte Branchen vor (in Analogie zum Käseabkommen EU-Schweiz). Dies setzt voraus, dass die Branchen entsprechende Exportstrategien formulieren und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Absatz ihrer Produkte in der EU schaffen. Im Vordergrund steht mittelfristig eine gegenseitige Liberalisierung des Marktzutrittes für Frischmilch und andere Milchprodukte. Auch bei anderen Produkten – beispielsweise bei gewissen Fleischspezialitäten – würde eine gegenseitige Marktöffnung zunehmend im Interesse der Landwirtschaft liegen. Zwar müsste auch hier mit einer Reduktion der Inlandpreise gerechnet werden. Aber die zunehmenden Skalenerträge, besonders auch auf der Stufe der Nahrungsmittelindustrie, lassen solche zumindest punktuelle Liberalisierungsschritte als verkraft- und wünschbar erscheinen. Eine schrittweise Grenzöffnung hat den Vorteil, dass sie der Landwirtschaft und der Verarbeitung eine kontrollierte Annäherung an das EU-Preisniveau erlaubt. Anpassungsschocks können vermieden werden und gleichzeitig bietet sich die Chance, Marktanteile im Ausland hinzu zu gewinnen. Ein Nachteil dieses Ansatzes ist, dass die Kosten hoch bleiben.

¾ Ein Freihandelsabkommen mit der EU für alle Landwirtschaftsprodukte würde

die Dynamik im Agrarhandel beschleunigen und den daraus resultierenden Druck auf die Produktionsstrukturen auf allen Stufen wesentlich verschärfen. Entschärfen würde sich dagegen die Problematik des Einkaufstourismus. Der Export von Fertigprodukten ohne Ausgleich für den Rohstoffnachteil könnte vorangetrieben werden. Für die Landwirtschaft würde ein Freihandelsabkommen bedeuten, dass grundsätzlich die Produzentenpreise auf EU-Niveau sinken. Ein Bonus für die Schweizer Herkunft wäre nur für bestimmte Produkte zu erwarten. Demgegenüber ist damit zu rechnen, dass die Preise für Vorleistungen und Produktionsfaktoren mit Ausnahme der Futtermittel auf dem bisherigen Niveau verharren würden. Ein solcher Weg kann sinnvollerweise nur beschritten werden, wenn parallel dazu massive Anstrengungen unternommen werden, die zu einer allgemeinen Angleichung der Kosten führen. Bei einzelnen Kostenpositionen ist eine vollständige Anpassung allerdings nicht realistisch, insbesondere bei jenen, wo die Lohnkomponente wichtig ist. Unter dem Strich wären auf jeden Fall Wertschöpfungsverluste zu erwarten. Um die Erfüllung des Verfassungsauftrags und einen sozialverträglichen Übergang sicherzustellen, wären degressive Ausgleichszahlungen notwendig.

¾ Das vom Bundesrat langfristig verfolgte Ziel eines EU-Beitritts würde für die

Schweizer Landwirtschaft in ihrer heutigen Form gegenüber der Option Agrarfreihandel mehrere zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen. Einige sollen hier zusammengefasst werden.

o Wie beim Freihandelsabkommen wäre auf der einen Seite mit einem EU-Beitritt der tiefere und infolge der WTO-Runde weiter sinkende EU-Aussenschutz zu übernehmen. Damit würden gegenüber dem Szenario Agrarfreihandel gewisse Landwirtschaftserzeugnisse mit