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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Schafmärkten dem eigentlichen Zweck: Die Tiere werden von Produzenten auf den Markt gebracht. Die Qualität der Tiere wird von neutraler Seite (Mitarbeitende der Proviande) eingestuft und anschliessend werden sie transparent versteigert.

Auf verschiedenen Marktplätzen sank in den letzten Jahren die Zahl der aufgeführten Tiere deutlich. Dazu hat der steigende Anteil derjenigen Tiere beigetragen, welche nach Richtlinien von Labelprogrammen gehalten und vermarktet werden. Mehrere derartige Programme verbieten nämlich die Auffuhr der entsprechenden Tiere auf den öffentlichen Märkten. Marktplätze mit durchschnittlich weniger als 50 aufgeführten Tieren je Markt sind aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen für die potenziellen Käufer unattraktiv. Auf kleinere Marktplätze kommt häufig nur ein Händler, weshalb letztlich kein echter Wettbewerb herrscht. Der finanzielle Aufwand des Bundes gemessen am Nutzen für die Landwirtschaft ist sehr gross.

Ab dem 1. Januar 2007 kann der Bund gestützt auf Artikel 50 Absatz 2 LwG den Kantonen Beiträge ausrichten zur Unterstützung öffentlicher Schlachtvieh- und Schafmärkte im Berggebiet. Die Schlachtviehverordnung sieht vor, den Bau und Umbau der Infrastruktur (Geräte und Ausrüstungen) finanziell zu unterstützen. Ebenfalls könnten für die Organisation, Durchführung und Überwachung der öffentlichen Märkte im Berggebiet Bundesgelder an die Kantone fliessen. Dies ist indessen nicht vorgesehen, weil das BLW diese Aufgaben im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an die Proviande übertragen hat und sie dafür entschädigt. Die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Kantone für die Organisation, Durchführung und Überwachung von öffentlichen Märkten im Berggebiet käme erst nach einer allfälligen Auflösung der entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen dem BLW und der Proviande in Frage.

Einstufung der Qualität

Die Vorschriften in Artikel 49 LwG zur neutralen Qualitätseinstufung sind seit 1999 unverändert in Kraft. Das BLW hat die neutrale Qualitätseinstufung bis Ende 2007 an die Proviande mittels Leistungsvereinbarung übertragen. Auf öffentlichen Märkten bestimmen die Experten der Proviande die Handelsklasse (Fleischigkeit und Fettgewebe) aller lebenden Tiere der Rinder- und Schafgattung. Ebenfalls in den rund 40 grössten Schlachtbetrieben stufen sie die Handelsklasse aller geschlachteten Tiere der Rinder-, Schaf-, Pferde- und Ziegengattung ein. Dies ist für die Lieferanten besonders wichtig, da sie in der Regel keinen Zugang in den Schlachtbetrieb haben. Bei geschlachteten Tieren der Schweinegattung wird der Magerfleischanteil mit technischen Geräten bestimmt. Mit der neutralen Qualitätseinstufung werden über 80 Prozent der geschlachteten Tiere erfasst.

Sowohl der Produzent als auch der Käufer erhalten ein neutrales Urteil zur Qualität der Tiere. Die Ergebnisse werden selten beanstandet, was der Umsetzung ein gutes Zeugnis ausstellt. Die Klassifizierungsdaten sind auch für Zuchtverbände sehr wertvoll. Der finanzielle Bundesaufwand für die Einstufungsaufgaben beträgt rund 4 Millionen Franken pro Jahr.

Verwertung der Schafwolle

Mit der Verabschiedung des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 hatte das Parlament den schrittweisen Abbau der Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle beschlossen. Dieser Abbau sollte bis Ende 2003 abgeschlossen