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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
jährliche Stützung der Zuckerproduktion von 38 Millionen Franken auf voraussichtlich 26 Millionen Franken.
Der Anbau von Zuckerrüben ist derzeit wirtschaftlich interessant. Zur Vermeidung von Zuckerüberschüssen richtet die Zuckerfabrik die Zuckermenge auf die Marktbedürfnisse aus und teilt den Rübenpflanzern jährlich entsprechende Lieferrechte zu.
In den vergangenen Jahren veränderte sich der Grenzschutz von Zucker nicht. Das seit dem 1. Februar 2005 gültige Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens CH-EU der Bilateralen II beinhaltet die sogenannte Doppel-Null-Lösung für Zucker. Diese enthält ein Verbot für Preisausgleichsmassnahmen (Ausfuhrbeiträge/Zollrückerstattung und Einfuhrabgaben) bezogen auf Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten, die unter den Deckungsbereich des Abkommens fallen. Somit besteht ein Freihandel zwischen der Schweiz und der EU für den in verarbeiteten Produkten enthaltenen Zucker. Die Konsequenz dieser Regelung ist, dass der Zuckerpreis für die Verarbeitungsindustrie in der Schweiz in etwa dem in der EU entspricht. Die EU-Kommission erarbeitete Vorschläge hinsichtlich einer Reform der Zuckermarktordnung, welche sinkende Preise für Zucker und Zuckerrüben zur Folge haben wird. Infolge von Verzögerungen ist die Inkraftsetzung der Reform nicht vor dem 1. Juli 2006 zu erwarten. Die EU-Zuckerreform sieht vor, den Landwirten den Preisrückgang zu etwa 60 Prozent zu kompensieren. Für eine analoge Kompensation zu Gunsten der schweizerischen Zuckerproduktion sind im laufenden Zahlungsrahmen keine Mittel eingestellt.
In Jahren mit günstigen Wachstumsbedingungen für die Rüben deckt die inländische Zuckerproduktion den Nettobedarf weitgehend ab. Importe von reinem Zucker und Exporte von Zucker in Verarbeitungsprodukten halten sich in etwa die Waage.
Brotgetreide
Seit der Aufhebung der Abnahme- und der beschränkten Preisgarantie für Brotgetreide im Jahre 2001 tragen die Getreideproduzenten das Risiko von Getreideüberschüssen allein. Der Schweizerische Getreideproduzentenverband verfolgt eine Preisstrategie und deklassiert überschüssige Brotgetreidemengen auf eigene Rechnung zu Futtergetreide.
Das Zollkontingent Brotgetreide beträgt 70 000 Tonnen. Die Zuteilung der Zollkontingentsanteile erfolgte seit 1. Juli 2001 durch halbjährliche Versteigerungen. Infolge des Trockensommers 2003 wurde das Zollkontingent Brotgetreide im Jahre 2004 auf Antrag der Branche in vier Tranchen zugeteilt, um allfälligen Versorgungsengpässen vorzubeugen. Per 1. Januar 2005 konnte dem Branchenantrag Rechnung getragen werden, von der Versteigerung auf das Windhundverfahren an der Grenze zu wechseln. Möglich war dies aufgrund der besonderen Preis- und Ausnützungssituation beim Zollkontingent Brotgetreide. Eine grosse Kontingentsmenge kann zu einem im Verhältnis zum Warenwert hohen KZA (etwa 150 Prozent) eingeführt werden. Im konventionellen Marktsegment stehen zum KZA importierte Ware und Inlandgetreide auf dem gleichen Preisniveau in Konkurrenz. Aus diesem Grund wurden die zugeteilten Zollkontingentsanteile einzig im Jahre 2003 wegen trockenheitsbedingten Mindererträgen effektiv eingeführt (Tabelle 38).
Der jährliche Bedarf an backfähigem Brotgetreide beläuft sich auf rund 470 000 Tonnen. Erstmals seit der Aufhebung der Abnahme- und der beschränkten Preisgarantie von Brotgetreide durch den Bund konnte 2004 eine Grossernte an backfähi-