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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Bei der Wertung der je nach Zone differenzierten Erhöhung ist eine Gesamtbetrachtung nötig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Anteil Milch produzierender Betriebe in der Hügelzone und den unteren Bergzonen höher ist als in den oberen Zonen. Diese Betriebe waren vom Abbau der Milchmarktstützung unter der Agrarpolitik 2007 stärker betroffen und werden auch in Zukunft bei einem allfällig sinkenden Milchpreis stärker betroffen sein.

Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2009

2.2.2.3 Ökologische und ethologische Direktzahlungen

Im Bereich der Ökologie und der Ethologie wird das Konzept mit gesetzlichen Vorschriften, Bedingungen und Auflagen für alle Direktzahlungen sowie freiwilligen Öko- und Ethoprogrammen beibehalten. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bedingungen und Auflagen für Direktzahlungen sichern einen ökologischen Mindeststandard. Mit den freiwilligen Öko- und Ethoprogrammen werden spezielle Leistungen der Landwirtschaft gefördert. Zu diesen Programmen gehören

¾ die Ökobeiträge, mit denen ökologische Ausgleichsflächen, die extensive Pro-

duktion von Raps und Getreide sowie der biologische Landbau gefördert werden;

¾ die Ökoqualitätsbeiträge (ÖQV), mit welchen eine spezielle ökologische Quali-

tät und die regionale Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen gefördert wird;

¾ die Abgeltungen nach Art. 62a des Gewässerschutzgesetzes, mit welchen

empfindliche Grundwassereinzugsgebiete mit Nitrat-, Phosphat oder Pflanzenschutzmittelproblemen geschützt werden;

¾ die Sömmerungsbeiträge, welche die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung

der Alpen unterstützen;

¾ die Ethobeiträge, welche die besonders tierfreundliche Stallhaltung und den

regelmässigen Auslauf ins Freie fördern.

2.2.2.3.1 Effizienzsteigerung beim ökologischen Ausgleich

Bisherige Regelung

Um direktzahlungsberechtigt zu sein, muss ein landwirtschaftlicher Betrieb auf 7 Prozent (bzw. 3,5 Prozent bei Spezialkulturen) seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologische Ausgleichsflächen anlegen. Dazu stehen ihm 16 verschiedene Typen zur Auswahl.

Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Die Evaluation der Massnahmen zeigt, dass dieses Ziel nur teilweise erreicht wurde. Seit 2001 wird die Qualität und Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen zusätzlich mit der Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) gefördert.