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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Besonderer Teil 3: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft

10 200 Fr. im Monat). Den Familienzulagen in der Landwirtschaft kommt deshalb auch eine wichtige agrarpolitische Funktion zu.

Nach den kantonalen Gesetzen über Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft ergibt sich heute ein für die ganze Schweiz berechneter Durchschnittsansatz von zirka 186 Franken pro Kind und Monat. Nach dem FLG betragen die Kinderzulagen im Talgebiet für die ersten beiden Kinder je 170 Franken pro Monat (Berggebiet 190 Franken).

Eine Anpassung der landwirtschaftlichen Zulagen an das Niveau nach kantonalen Gesetzen ist vertretbar und bringt den bäuerlichen Familien eine notwendige finanzielle Entlastung. Deshalb wird eine Heraufsetzung der Ansätze der Kinderzulagen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer um 15 Franken vorgeschlagen. Auf den bisher um 5 Franken höheren Ansatz ab dem dritten Kind soll verzichtet werden.

Unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Beratung der oben erwähnten Vorlage zu einem Bundesgesetz über die Familienzulagen soll die Anhebung der Familienzulagen in der Landwirtschaft, einer auch agrarpolitisch wichtigen Massnahme, im Rahmen der Agrarpolitik 2011 realisiert werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil nicht auszuschliessen ist, dass der Gesetzgeber auf die Festsetzung von Mindestansätzen verzichtet und dies weiterhin den Kantonen obliegen wird.

Für den Fall einer Festlegung höherer Mindestansätze in einem zukünftigen Bundesgesetz hätten diese auch für das FLG Gültigkeit.

4.2.3 Kosten für Bund und Kantone

Das FLG differenziert die Höhe der Kinderzulagen nach Tal- und Berggebiet und nach Rang des Kindes. Der Anspruch entsteht nur, wenn die anwendbare Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Heute gelten folgende Ansätze: 170 Franken im Talgebiet und 190 im Berggebiet; ab dem 3. Kind werden jeweils 5 Franken zusätzlich ausbezahlt. In der Regel alle zwei Jahre passt der Bundesrat die Ansätze an; diese Anpassung stützt sich auf der Entwicklung der Wirtschaft und der entsprechenden kantonalen Ansätze und betrug in der Vergangenheit meist 5 Franken pro Kind und Monat. Entsprechend werden voraussichtlich die Zulagen per 2006 um 5 Franken erhöht. Mit der hier vorgeschlagenen Anhebung um 15 Franken ab 2008 ergeben sich somit Zulagen von 190 Franken im Talgebiet und von 210 Franken im Berggebiet.

Im Jahr 2004 betrugen die Kosten im Rahmen des FLG für den Bund 77 Millionen Franken (zwei Drittel) und für die Kantone 39 Millionen Franken (ein Drittel). Sie haben seit Jahren sinkende Tendenz: Die Anpassung der Ansätze wird durch stete Verminderung der landwirtschaftlichen Betriebe und auch der Kinderzahlen überkompensiert.

Die vorgeschlagenen Massnahmen (Aufhebung Einkommensgrenze, Erhöhung der Ansätze um 15 Fr. pro Kind und Monat) sollen 2008 in Kraft treten. Bei der Schätzung der Mehrkosten ist die oben erwähnte Anpassung per 2006 berücksichtigt.

In der ersten Zeile der untenstehenden Tabelle 47 finden sich die entsprechenden Zahlen. Im Sinne einer besseren Transparenz wurde für den Zeitraum 2008/2011 der Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt. In diesem Zeitraum werden die Ausgaben