Procès-verbal
Consultation 2006/123: Revision partielle de la loi fédérale sur les médicaments et les dispositifs médicaux (Loi sur les produits thérapeutiques) / 1ère étappe; préparations hospitalières · 40 pages
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gefährden, wobei die Bedingung wäre, dass man die entsprechende Verordnung ändert. Punkt 2 ist, dass man zwischen Export und der schweizerischen Zulassung nuanciert.
Absatz 4
Cimini F.: Ich habe auch keinen Kommentar.
Bangerter M.: Ich habe keinen Kommentar.
Mesnil M.: ich habe keinen Kommentar.
Desax C.: Herr Martinelli wird das Votum der GSASA vertreten.
Martinelli E.: Ich finde diesen Artikel sehr interessant, weil Swissmedic eine Verantwortung im Bereich der Versorgung zugeteilt erhält. Ich frage mich, wie man dies dann im Detail lösen will. Bisher war ja bestritten, dass Swissmedic dort ein Auftrag hat. Dies hier wäre die Einführung dieses Auftrages. Meiner Meinung nach könnte man die gleiche Funktionalität wie bei den Meldesystemen unter Artikel 9
diesbezüglich nochmals aufnehmen, nämlich dass man ein Gremium, welches auch diesen Aspekt beurteilt, einsetzt, genau gleich, wie es im Nachhinein beurteilt, ob Serienprodukte ihrem Zweck
entsprechen usw., also alle Aspekte der Versorgung beurteilt. Ich finde das sehr gut. Ich frage mich einfach, wie man das konkret umsetzt. Offenbar ist aber eine Verordnung dazu vorgesehen, weil steht, der Bundesrat bestimme die Fristen. Auch wenn man allenfalls auf die Absätze 1, 2 und 3 verzichten würde, sollte man diesen Absatz 4 aufnehmen. Ich würde nur ungern darauf verzichten, weil es eine wichtige Bestimmung ist.
Wyss F.: Ich schliesse mich meinem Vorredner an.
Christ K.: Ich schliesse mich Herrn Martinelli ebenfalls an. Ich frage mich halt eben auch, wie die
Verordnung dann genau aussehen wird, damit es keine Interpretationsschwierigkeiten in Bezug auf das, was Herr Balsiger vorher betreffend die Kann-Vorschrift gesagt hat, gibt. Wir bewegen uns dann wieder auf diesem Feld, welches für Juristen ein Tummelfeld ist. Da braucht es eine sehr gute Verordnung und jetzt schon angesetzte sehr gute Kriterien, welche keinen weiteren Spielraum mehr offen lassen, was aber wahrscheinlich nicht die Meinung dieses Artikels ist. Dieser Artikel soll wahrscheinlich Spielraum offen lassen. Das gibt dann halt wieder Rechtsfälle. Dieser Aspekt ist einzubeziehen.
Fahr V.: Ich unterstütze die Bedeutung der Voten von Frau Christ und Herrn Martinelli.
Montandon J.-B.: Je me rallie à ces remarques.
Arz de Falco A.: Gibt es Repliken zu Absatz 4?
Mesnil M.: Ich schliesse mich dem, was gesagt wurde, im Nachhinein an.
Cianci A.: Zu Absatz 4: Ich verstehe die Voten, welche in die Richtung gehen, dass die Kriterien dann ganz genau festgelegt werden sollen. Die Absicht, welche hinter der Aufnahme dieses Absatzes steht, ist schon, dass auch Bestrebungen da sind, die Frist von drei Jahren zu verkürzen. Weil es aber an sich