Rapport sur les résultats
Consultation 2006/69: Ordonnance sur la carte d'assuré pour l'assurance obligatoire des soins (OCA) · 64 pages
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
FMH warnt jedoch vor einer zu stark verallgemeinernden Systematik und, da in
einem solchen Fall Zusatzinformationen erforderlich wären.
Abs. 1 Bst. d: Es ist sehr schwierig zu definieren, welche Angaben über Krankhei-
ten Sinn machen und Nutzen bringen. Die Unsicherheit der Daten ist hier beson-
ders problematisch.
Abs. 1 Bst. e: Gemäss der FMH sind zusätzliche Einträge unter den jeweiligen
Gruppen sinnvoller als ein allgemeiner zusätzlicher Eintrag.
Abs. 1 Bst. f: Eine Anwendung „e-Rezept“ macht nur als Ergebnis eines intergrier-
ten Verordnungsprozess (ePrescribing) Sinn. Die Speicherung von elektronischen
Verordnungen auf der Karte bringt zu viele praktische Probleme mit sich. Deswe-
gen wird ein e-Rezept von der FMH nicht befürwortet.
Abs. 1 Bst. g: Es ist sehr schwierig zu definieren, welche Angaben zur Medikation
Sinn machen und Nutzen bringen. Detaillierte Medikationsdaten auf der Karte
werden als weniger sinnvoll erachtet. Ein Hinweis auf Medikamentengruppen
könnte allenfalls eher von Nutzen sein.
Abs. 1 Bst. h: Eine oder mehrere Kontaktadressen für den Notfall können gegebe-
nenfalls Sinn machen.
Abs. 1 Bst. i: Der Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen kann gegebenen-
falls unter bestimmten Bedingungen Sinn machen.
Abs. 2: Von der Forderung nach einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
ZertES rät die FMH ab und äussert sich ausserdem gegenüber der blockweisen
Signierung der Daten extrem kritisch. Die Abläufe bei Verlust der Karte sind für die
FMH nicht überzeugend.
Der vorgesehene Notfalldatensatz würde kaum zu einer Verbesserung der medizi- FMP nischen Versorgung führen und es würde ein administrativer Mehraufwand anfal-
len. Problem beim Verlust der Karte.
Abs. 1 lit. f: Gemäss VVK muss die Ärztin oder der Arzt jede elektronische Verord-
nung von Arzneimitteln einzeln signieren, um die Authentizität und Integrität des
elektronischen Rezepts nachzuweisen (Art. 6 Abs. I lit. f VKK). Dadurch entsteht
für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt ein beträchtlicher Mehrauf-
wand, falls der Patientin oder dem Patienten mehrere Arzneimittel verschrieben
werden.
Abs. 1 lit. g: Die Arzneimitteldokumentation führt nicht zu einer grösseren Sicher-
heit der Patienten. Wer garantiert, dass die elektronisch erfasste Dokumentation
jeweils vollständig und auf dem aktuellsten Stand ist?
Abs. 1: Verbindung VK und Gesundheitskarte ist problematisch. Daten momentan FMPP auf Minimum beschränken.
Abs. 2: Das blockweise Signieren von medizinischen Daten durch den letztbehan-
delnden Leistungsträger hingegen ist auf jeden Fall abzulehnen.
Abs. 1: Vermischung VK und Gesundheitskarte Æ Datenschutzrechtl. Probleme. GAeSO Probleme der Aktualität und Vollständigkeit der Daten. Haftpflichtrechtl. Risiko auf
Leistungserbringer abgewälzt.
Abs. 2: Blockweise Signierung unzulässig, update problematisch (Datensammlung
nach 3g DSG Æ registrieren lassen).
Abs. 3: Schwäche des ganzen Projekts sichtbar Æ alles auf Leistungserbringer
abgewälzt.
Gemäss H+ sind die Abläufe bei Verlust der Karte nicht überzeugend. Der Leis- H+ tungserbringer hat eine implizite Speicherungspflicht der Daten, damit bei Verlust
eine neue Karte beschrieben werden kann. Wichtig ist für H+, dass einer Integrati-
on in die anrechenbaren Kosten nichts im Wege steht. In der Vorlage sind die In-
halte beschrieben, die technischen Ausführungen fehlen aber. Die Vermischung
zwischen administrativen Daten und Gesundheitsdaten führen ausserdem zu un-