Rapport sur les résultats
Consultation 2006/69: Ordonnance sur la carte d'assuré pour l'assurance obligatoire des soins (OCA) · 64 pages
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Anhörung Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung Audition Ordonnance sur la carte d’assuré pour l’assurance obligatoire des soins
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Bst. d ersatzlos streichen. Eine kontinuierliche Dokumentation sollte über eine e- CSS lektronische Plattform gewährleistet werden.
santésuisse schlägt vor, nur administrative Daten auf die Karte aufzunehmen. In santésuisse diesem Fall wäre lit. d) ersatzlos zu streichen.
Es bleibt für die FMH unklar, wie das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungs- FMH recht des Versicherten sichergestellt werden soll. Diese Rechte sollten explizit
festgeschrieben werden.
Es ist unklar, wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht des Versicherten FMCH sichergestellt werden sollen. Diese Rechte sollten explizit festgeschrieben werden.
Es ist illusorisch, anzunehmen, dass der Versicherer die datenschutzrelevanten GAeSO, KKA Informationen an den Versicherten gibt (Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-
recht, etc.). Diese Aufgaben werden dem Leistungserbringer, der Eintragungen auf
der Versichertenkarte vornimmt, obliegen. Der Leistungserbringer ist kein Daten-
schutzspezialist, er ist mit diesen Aufgaben überfordert, sie gehören nicht zu sei-
nen Kernaufgaben und deren Übernahme verunsichert Leistungserbringer und
Patienten gleichermassen.
La notion de transfert des données personnelles lors d’un changement Pharmasuisse d’assurance ou d’une perte ou d’un renouvellement de carte n’est pas abordée!
Par ailleurs les modalités et les responsabilités ne sont pas clairement definies.
Lit. d : Faudra-t-il consulter le médecin pour la seule raison que l’on a besoin de
ses service informatiques en cas de changement d’assureur ? La nécessité de
système online (plateformes décentralisées) prend ici tout con sens.
Es ist illusorisch anzunehmen, dass der Versicherer seine Informationspflichten SGAM (Auskunfts- Berichtigungs- und Löschungsrecht) tatsächlich erfüllen wird. Diese
Aufgabe wird dem Leistungserbringer, der Daten auf die Karte lädt, allein obliegen.
Es ist aber zu bedenken, dass dies nicht zu seinen Kernaufgaben gehört und dass
Leistungserbringer keine Datenschutzspezialisten sind.
Die Aids-Hilfe Schweiz bittet, abzuklären, ob die versicherte Person darüber auf- Aids-Hilfe geklärt wird, wie und von wem ihre Daten verwendet werden und ob alle Daten an Schweiz allen Stellen wieder gelöscht werden, wenn die versicherte Person zu einem spä-
teren Zeitpunkt ihre Daten von der Versichertenkarte wieder entfernen lassen will.
La FRC salue l'obligation faite à l'assureur d'informer - par écrit - l'assuré de ses FRC droits et obligations. Comme déjà relevé, l'obligation faite à l'assuré de présenter
sa carte lors du recours à des prestations devrait avoir pour corollaire l'obligation -
pour le fournisseur de prestations - de proposer l'enregistrement de données. La
FRC tient à rappeler que la lettre b, à savoir le droit pour l'assuré de faire rectifier
ou supprimer des données sur la carte, est fondamental et ne saurait être restreint
d'une quelconque manière.
Der Patient hat zwar ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht, aber es Medshare fehlen Angaben dazu, bei welchem Anbieter und zu welchem Tarif er diese Rechte
wahrnehmen kann. Eine Liste der entsprechenden Anbieter fehlt. Es fehlt auch ein
Hinweis, dass die Karte zerschnitten zurückgegeben werden kann.
Grundsätzlich ist Medshare GmbH aber der Meinung, dass keine Daten auf der
Karte gespeichert werden sollten, sondern die Karte lediglich als Zugangsschlüs-
sel zu Daten in elektronischen Patientendossiers dienen sollte (web-basierte Lö-
sung).