Rapport sur les résultats

Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 4: Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» (vgl. S. 24ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt,

sodass das Endziel A7 (lebenslanges elektronisches Patientendossier)

Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgezung Art führten oder zu weiteren Meilensteinen).

SSR E A5: Datenschutz und ein vertraulicher Umgang mit dem Patientendossier 2

muss gewährleistet sein, Aussenstehende dürfen grundsätzlich keinen

Zugriff auf persönliche Gesundheitsdaten haben.

A7:Es ist davon auszugehen, dass 2015 ein beträchtlicher Anteil älterer und alter Menschen keinen direkten Zugang zum Internet, und damit zum elektronischen Patientendossier haben wird. Dieser Zugang muss aber für alle Menschen einfach und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden, z.B.

bei normalen Kontaktstellen im Gesundheitswesen, in der Hausarztpraxis,

über Spitex, im Pflegeheim. Diese Stellen müssen auch in der Lage sein,

die Menschen im Umgang mit dem Patientendossier zu unterstützen. Der Zugang von berechtigten Angehörigen oder gesetzlicher Vertreter zu den Dossiers handlungs- bzw. urteilsunfähiger Menschen ist zu regeln.

SUVA D Technisch und von den Kosten her ist die Schaffung einer elektronischen 2

Plattform sinnvoll, auf der die Gesundheits- und Krankheitsdaten, die bei den Leistungserbringern anfallen – im Einverständnis mit dem Versicherten

– gespeichert sind. Damit kann auch der Einbezug der Unfallversicherer problemlos erfolgen, sobald die rechtlichen Grundlagen für Lese- und

Schreibberechtigung vorhanden sind, und mittelfristig kann auf diese Art eine schweizweite elektronische Gesundheitsakte realisiert werden. Nach wie vor stehen wir einer dezentralen Datenerfassung auf der Versichertenkarte ablehnend gegenüber. Die Gründe haben wir in unserer Stellungnahme vom 27.10.2006 zur Versichertenkarte dargelegt, die wir diesem Schreiben beilegen. Die Gesundheitskarte kann auch zur Nutzung in der Prävention und Gesundheitsförderung eingesetzt werden.

SVBG C Auf Bundes- bzw. Kantonsebene braucht es nicht zwingend das gleiche1

System, dafür sind kompatible Schnittstellen zu schaffen, damit die Daten durchgängig eingesehen und bearbeitet werden können. Im Weiteren ist die Durchführung von Modellversuchen begrüssenswert, in welchen die Rollen der beteiligten Akteure und die technischen Schnittstellen getestet und

evaluiert werden können.

SVV D Ein offener Dialog mit Versicherungsgesellschaften und Leistungsanbieter 0

ist dringend notwendig, um Inhalte und Gestaltung des Patientendossiers konkret zu regeln und um die flächendeckende Einführung von eHealth bis 2015 zu ermöglichen.

SZHOI B1

TASWISS A S. 29: Wie soll die Forderung, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig bei der 2

Entwicklung des Patientendossiers einzubeziehen umgesetzt werden?

S. 30, 6.2: Gibt es konkretere Vorstellungen zur Qualitätssicherung?