Rapport sur les résultats

Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 5: Handlungsfeld «Online- Informationen und Online-Dienste» (S. 28ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt, sodass das Endziel B3 (Verknüpfung des Zugangs zum Patientendossier mit spezifischen Informationen) erreicht werden kann (allenfalls Be-Abkür- merkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren

zung Art Zielen/Meilensteinen).

GAAI B Grundsätzlich zeigte die Erfahrung aus anderen Bereichen, dass die Ver-2

gabe von Gütesiegeln in heterogenen Landschaften schwierig zu definieren und umzusetzen ist. Viele hoch qualifizierte Informationen liegen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland vor. Zudem hängt die Qualität bei der Beurteilung des 'Mehrwertes einer Information' stark von der Intention des Suchenden ab. Gütesiegel müssten periodisch auf ihre Aktualität überprüft werden. Die staatlichen Aktivitäten sollten daher sehr fokussiert sein und die Standards und Qualitätskriterien sich an internationalen Vorgaben orientieren.

GASH B Grundsätzlich: Vergabe von Gütesiegeln in einem heterogenen Umfeld2

schwierig umzusetzen, periodische Überprüfung und Aktualisierung des Gütesiegels notwendig. Viele hoch qualifizierte Informationen liegen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland vor. Qualität der Beurteilung des Mehrwerts einer Information hängt von der Intention des Suchenden ab. Daher: Starke Fokussierung der staatlichen Aktivitäten, Standards an internationalen Vorgaben ausrichten, Berücksichtigung internationaler Online-Datenbanken wie «Health Online Service» (http://bfv.web.med.uni-

muenchen.de/internat.html) oder Medicine Online (http://www.medizinonline.de/cda/).

GATG B Bereits bestehende Online-Dienste berücksichtigen. Massgebend für Ak-2

im internationalen Umfeld.

tivität des Bundes sind Standards und Qualitätskriterien etablierter Anbieter GDBL B2

GDGR B1

GDK B Ziele relativ offen formuliert. Es wird davon ausgegangen, dass die Erfül- 2 lung der Ziele B1(Webseiten-Akreditierung) und B2 (Gesundheitsinformationsportal) nicht in erster Linie Sache der Kantone, sondern gegebenen-Handlungsfeld A (elektronisches Patientendossier) zu prüfen.

falls auch des Bundes ist. Beim Ziel B3 (Online-Zugang zu eigenem Patientendossier) ist die Machbarkeit im Rahmen der Erfüllung der Ziele im GDSG B1

GDZG B Allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu2

weiteren Zielen bzw. Meilensteinen. Vorbehalt: Die Rolle des Staates bei der Verbreitung von laienverständlichen Gesundheitsinformationen darf nicht überschätzt werden. Es ist kaum möglich, mit einem vernünftigen Aufwand die gewünschte Wirkung zu erzielen. Ausserdem gibt es keine absolut richtigen Informationen (etwa Impfen oder Komplementär- oder Alternativmedizin). Diese Einschränkung gilt vor allem für Ziel B1.