Rapport sur les résultats

Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Auswertung Rückmeldungen Nationale Strategie «eHealth» Frage 5: Handlungsfeld «Online-Informationen und Online-Dienste»

Legende:

Abkürzung: Code bzw. Abkürzung zur eindeutigen Identifizierung

Art: A Bund, B Kanton, Gemeinde, C Leistungserbringer, D Versicherer, E Patien-

ten und Konsumenten, F Wirtschaft, G Bildung und Forschung, H Politische Parteien, I andere

Bewertung: 0 keine Bewertung, 1 Zustimmung, 2 Zustimmung mit Vorbehalt, 3

Ablehnung

Frage 5: Handlungsfeld «Online- Informationen und Online-Dienste» (S. 28ff)

Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt,

sodass das Endziel B3 (Verknüpfung des Zugangs zum Patientendossier mit spezifischen Informationen) erreicht werden kann (allenfalls Be-

Abkür- merkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren

zung Art Zielen/Meilensteinen).

AITG B Auf welchen gesetzlichen Grundlagen können diese Aktivitäten voranget- 1 schaften zulassen.

rieben werden? Welche Rahmenbedingungen gelten für Public Private Partnerships (PPP)? Nur anerkannte und zertifizierte Dienstleistungsgesell- BHUG C2

CHMS E1

CHPOST F Das Handlungsfeld B muss nicht prioritär definiert werden. Grundsätzlich 3

ist die Informationsqualität im Internet nicht kontrollierbar. Wir erachten eine Sicherstellung der Authentizität des Informationsanbieters als

genügende Voraussetzung und gehen daher davon aus, dass nur identifizierte und zugelassene Personen und Institutionen Publikationen auf öffentlichen Portalen vornehmen dürfen.

CVP H3

DFDBE B Da heute bereits Informationen über Online-Portale im grossen Stil abge- 2

fragt werden, ist rasch eine staatliche Authentifizierung, d.h. eine staatliche Überprüfung und Kontrolle der Informationen und deren Freigabe für die Öffentlichkeit einzuführen. Der dafür vorgesehene Zeitplan scheint zu defensiv zu sein. In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachgremien sollte diese Massnahme rasch umgesetzt werden können.

DFGGL B Ziel B1 zu unverbindlich formuliert. Das gesamte eHealth-Onlineangebot 2

ist zwingend vor Missbräuchen und Falschinformationen zu sichern, durch strenge Trustmarks und Labels.