Rapport sur les résultats
Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages
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Behindertenorganisationen
Eine Mehrheit der Behindertenorganisationen äussert Vorbehalte gegenüber der vorgesehenen Anwendung des neuen Rentensystems auf laufende Renten. Stellvertretend für viele Behindertenorganisationen äussert sich die DOK folgendermassen. Dem Grundsatz der Anpassung laufender Renten wird von der DOK unter Vorbehalt zugestimmt. Die Vorbehalte betreffen zum einen die vorgeschlagene Besitzstandregelung für ältere Rentnerinnen und Rentner (ab 50 Jahren statt wie vorgeschlagen ab 55 Jahren). Zum anderen wird gefordert, dass die Renten konsequent auch von Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent angepasst werden. Denn es könne nicht sein,
dass nur dort angepasst werden soll, wo das neue System Nachteile für die Betroffenen bringt.
Auch Pro Infirmis, Avanti donne und der Schweizerische Blindenbund fordern etwa ein tieferes Alter von 50 Jahren, ab dem der Besitzstand garantiert sein soll. Agile schliesst sich dem an, schlägt aber zudem vor, dass der Besitzstand auch für Personen gilt, die heute EL beziehen.
Procap, die schweizerische Vereinigung der Gelähmten und die CORAASP gehören zu denjenigen Behindertenorganisationen, welche die fehlende Anpassung bei Invaliditätsgraden zwischen 40 und 49 Prozent kritisieren, die Besitzstandregelung für Personen über 55 Jahre aber befürworten.
Übrige
Die SODK begrüsst die Besitzstandgarantie für über 55-Jährige. Auch die Arbeitgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen erachtet diese vorgeschlagene Regelung als wichtig, da damit die Schlechterstellung teilweise abgefedert werden soll.
Bei den übrigen Vernehmlassern bestehen mehrheitlich Vorbehalte. Association Parole, ANAAP und CROEPI zeigen sich mit der Besitzstandwahrung für über 55-Jährige einverstanden, kritisieren aber, dass die Renten von Personen mit Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent nicht laufend angepasst werden. Unter anderen sind die Aidshilfe Schweiz und der Anwaltsverband demgegenüber auch mit der vorgesehenen Besitzstandgarantie nicht einverstanden. Sie fordern eine Garantie ab 50 Jahren.
Der Schleudertraumaverband zeigt sich nicht mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden: Invalidenrentner, die sich auf eine gegenüber der Revision günstigere Regelung berufen können, sollen von den Kürzungen nicht betroffen sein. Nur wenn die vorgeschlagene Regelung verhältnismässig ist, können Verwaltungsprinzipien durchbrochen werden. Bei einem in der Zukunft stattfindenden Rentenbezug (Dauerschuldverhältnis) lässt sich der Bruch des Prinzips der Nichtrückwirkung nicht rechtfertigen. Deshalb braucht es sozialverträgliche Leitplanken! Insbesondere ist bei Haftpflichtfällen dafür zu sorgen, dass sich die IV mit den bereits eingeholten Regressbeträgen nicht nachträglich bereichert. Entsprechend sei es erforderlich, dass die Besitzstandgarantie bereits ab 50 Jahren gilt und auch Personen, die bereits seit zehn oder mehr Jahren eine Rente beziehen, davon profitieren. Auch muss begründet durch das Bereicherungsverbot dafür gesorgt werden, dass die IV das zuviel Regressierte unaufgefordert an den Rentenbezüger ausbezahlt. Ähnlich argumentieren auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz.
Die Vereinigung Aargauischer Angestelltenverbände fordert: Die Neurenten sollen nach dem neuen System eingestuft werden, für die bisherigen Renten braucht es eine langjährige Übergangslösung mit einer Besitzstandgarantie. Durch die Überführung ins neue System darf es nicht passieren, dass Rentner plötzlich zum Sozialfall werden oder sogar unter das Existenzminimum fallen.
4.1.4 Sind Sie mit der Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems in der beruflichen Vorsorge für Neurenten und der Anwendung auf laufende Renten in der beruflichen Vorsorge einverstanden?
Nur wenige Vernehmlasser nehmen explizit zu diesem Punkt Stellung. Die Kantone, Dachorganisationen der Wirtschaft und Versicherungsorganisationen sprechen sich mehrheitlich für die vorgeschlagene Regelung aus, während die Behindertenorganisationen und übrigen Vernehmlasser vorwiegend Kritik äussern. Bei den politischen Parteien halten sich Befürworter und Gegner die Waage.