Rapport sur les résultats
Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages
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Dachorganisationen der Wirtschaft
Der Schweizerische Bauernverband, der Kaufmännische Verband Schweiz und Travail.Suisse unterstützen Variante 1 des Interventionsmechanismus. Für den Schweizerischen Bauernverband könne mit Variante 1 schneller reagiert und so ein finanzielles Debakel besser verhindert werden. Der Kaufmännische Verband erachtet Variante 2 als nicht gangbar, da damit die Renten weiter gekürzt und die Kosten weiter zu den bedarfsorientierten Sicherungssystemen (Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe) verlagert würden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisiert: Beide Varianten lassen eine völlige Überschuldung mangels politischer Beschlüsse zu. Er fordert anstelle eines Interventionsmechanismus eine nachhaltige Finanzierung der IV. Im Zweifelsfalle würde der Gewerkschaftsbund jedoch Variante 1 bevorzugen, da Variante 2 zusätzlich ein Anreiz zur Verzögerung sei und eine Rentenkürzung vorsehe.
Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband schlagen eine weitere Alternative des Interventionsmechanismus vor: Dieser sieht keine automatische Beitragserhöhungen vor. Sollte die Interventionsschwelle unterschritten werden, sind schrittweise ausgabenorientierte Mechanismen vorgesehen. Im Zentrum steht dabei, dass die Anpassung der Renten an die Teuerung ausgesetzt und die Renten gesenkt werden.
Versicherungsorganisationen
Die Verwaltung der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen und der Schweizerische Versicherungsverband sprechen sich für Variante 1 aus. Gemäss dem Schweizerischen Versicherungsverband sei derzeit eine lineare Rentenkürzung nicht mehrheitsfähig. Gegebenenfalls sei eine Anhebung der Beiträge in Anbetracht deren bisher moderaten Niveaus zielführend. Die Verwaltung der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds befürwortet Variante 1, da diese ein früheres und flexibleres Eingreifen erlaube (und damit langfristig einschneidende Massnahmen verhindere). Auch würde bei einem geringen Stand des Fonds der Spielraum für langfristig gewinnbringende Anlagen aus den Fonds-Mitteln erheblich eingeschränkt.
Behindertenorganisationen
Zahlreiche Behindertenorganisationen, darunter etwa die DOK, Agile und die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, regen an, dass die Frage einer Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen nicht isoliert für die IV gelöst werde, sondern in Form einer einheitlichen Lösung für die gesamte erste Säule (AHV und IV). Vor die Wahl zwischen Variante 1 und Variante 2 gestellt, sprechen sich die Behindertenorganisationen jedoch geschlossen für Variante 1 und gegen Variante 2 des Interventionsmechanismus aus. Sie begrüssen das Anliegen, einen gesetzlichen Interventionsmechanismus zur Verhinderung von Neuverschuldung und Illiquidität einzuführen. Mit Variante 2 drohten etwa gemäss Procap Liquiditätsengpässe, da die Anpassungen nicht rasch umgesetzt werden könnten. Auch sei eine Rentenkürzung sozial nicht zu verantworten und schaffe an den Schnittstellen zur AHV komplexe Koordinationsprobleme. Retina Suisse argumentiert ergänzend, dass Variante 1 systemimmanent zur IV als Versicherung in dem Sinne passe, dass bei nachweislich grösseren Risiken auch die entsprechenden Prämien zu erhöhen seien.
Übrige
Auch in der heterogenen Gruppe der „Übrigen“ wird mehrheitlich Variante 1 befürwortet. Gemäss dem Schweizerischen Städteverband ermögliche diese, die Liquidität mit raschem Handeln sicherzustellen und eine höhere Verschuldung zu verhindern. Variante 2 lasse demgegenüber eine Verschuldung über längere Zeit zu. Die Rentenkürzung widerspreche ferner dem Anspruch auf Berechenbarkeit,
Vorhersehbarkeit und Stabilität, der in Sozialversicherungen zentral ist und sie führe zu einer Kostenverlagerung hin zu den EL. Die SODK erachtet den Aufwand für eine vorübergehende Rentenkürzung als unverhältnismässig und die Idee als nicht praktikabel. Auch sie befürchtet in Zusammenhang mit Variante 2 Leistungsverschiebungen in die EL und die Sozialhilfe. Die Coordination Romande des Associations d’Action pour la Santé psychique (CORAASP) steht hinter Variante 1, bemängelt aber die fehlende flexible Berücksichtigung alternativer Massnahmen: Nous pensons que l’augmentation des cotisations salariales en cas de sous-couverture est acceptable, quand bien même nous déplo-