Rapport sur les résultats
Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages
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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011
beantworteten Fragen noch beantwortet werden.
- Kann die Systematik und Mechanik des Finanzausgleichs vereinfacht werden?
Welches wären die Auswirkungen einer solchen Vereinfachung?
- Wie kann das Modell angepasst werden, so dass ausserordentliche Strukturveränderungen rasch einfliessen und berücksichtigt werden?
- Wie kann die Wirksamkeit des Finanzausgleichs ohne Erhöhung der Verteil-
summe verbessert werden?
- Wir schlagen vor, dass im Wirksamkeitsbericht bereits bekannte Entwicklungen wie die Finanzkrise, welche sich erst in einigen Jahren im Finanzausgleich auswirken wird, erörtert werden.
- Wie kann sichergestellt werden, dass die umverteilte Summe das minimal notwendige Ausmass nicht überschreitet und die Umverteilung die volkswirtschaftlich günstigen Auswirkungen der Steuerkonkurrenz unter den Kantonen nicht unterläuft?
GL Die NFA hat sich als Solidaritätswerk zwischen starken und schwachen Kantonen nach gut eingelebt. Die Ziele der NFA (Stärkung des Föderalismus, Abbau von Disparitäten) konnten erreicht werden, ohne dass die ressourcenstarken Kantone in einer unzumutbaren Art und Weise in ihrer Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt worden wären. Es ist schwierig, eine Bilanz bereits nach etwas mehr als zwei Jahren zu ziehen.
Ein Blick in die Zukunft wagt eine im Auftrag der FKF und der EFV erstellte Studie der BAK-BASEL („Prognosen für den Ressourcenausgleich im Rahmen der NFA“, April 2010). Danach werden die ressourcenstarken Kantone grundsätzlich ihr Ressourcenpotential trotz hoher Zahlungen in den Ressourcenausgleich weiter steigern, während die übrigen Kantone weitgehend stagnieren. Mit diesem faktenbasierten Blick in die Vergangenheit und Zukunft dürfen aus Sicht des Kantons Glarus keine substantiellen Korrekturen an der Ausgestaltung der NFA vorgenommen werden. Der Kanton Glarus würde Korrekturen beim Ressourcenausgleich, beim geographisch topographischen Lastenausgleich oder beim Härteausgleich als ein Verstoss gegen Treu und Glauben qualifizieren. Das Schweizervolk hat dieser Vorlage im Jahr 2004 auch deshalb zugestimmt, weil die NFA ein ausgewogenes Ausgleichsystem darstellte. Weitgehende Anpassungen, wie sie vor allem von ressourcenstarken Kantonen vorgeschlagen werden, würden das austarierte Ausgleichssystem empfindlich stören. Die wissenschaftlichen Grundlagen führen keine Mängel der NFA auf, die eine wesentliche Korrektur nötig machen würde.
ZG Der Kanton Zug stellt in grundsätzlicher Hinsicht zwei Anträge:
– Antrag 1:
Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht für die Periode 2012 – 2016 ist der Entwicklung der Disparitäten zwischen den Kantonen, den Wirkungen des Finanzausgleichs zugunsten schwacher Kantone und seiner Belastung der starken Kantone besonderes Augenmerk zu schenken. Der Kanton Zug erwartet, dass diese Aspekte im zweiten Wirksamkeitsbericht fundiert untersucht werden und ihnen eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Die Aussage, wonach die Nehmerkantone hohe, die Geberkantone tiefe Steuerbelastungen aufweisen, trifft nur teilweise zu und ist im Wirksamkeitsbericht (S. 95) zu korrigieren.
Begründung:
In den vorliegenden ersten Wirksamkeitsbericht wurden von verschiedener Seite sehr hohe Erwartungen gesetzt, insbesondere da im Gesetzgebungsprozess zur NFA bei allen umstrittenen Punkten auf den Wirksamkeitsbericht verwiesen und damit die Hoffnung geweckt worden war, dass dieser die noch fehlenden Antworten liefern werde.
Diese hohen Erwartungen haben sich leider nicht erfüllt. Der vorliegende Bericht erörtert zwar die technischen Grundlagen und ermöglicht eine Beurteilung von Teilaspekten des Finanzausgleichsystems. Bezüglich der Wirkungsbeurteilung sind jedoch grosse Einschränkungen angebracht. Wir denken dabei an das Ziel, die Disparitäten zwischen den Kantonen zu reduzieren. Auch zu den Aspekten Aufgabenteilung und Zusammenarbeit