Rapport sur les résultats

Consultation 2009/120: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons 2008-2011 · 63 pages

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Résultats de la consultation relative au rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons – 2008-2011

sind kaum fundierte Aussagen möglich. Während bei gewissen Themenkreisen die aktuelle Datenlage keine Analysen zulässt, wurde teilweise versäumt, rechtzeitig die konzeptionellen und technischen Voraussetzungen zur Erhebung der Daten zu treffen.

Insbesondere die Vergleiche der nationalen und internationalen Steuerbelastungen und deren Entwicklung sind im Wirksamkeitsbericht nur spärlich abgehandelt. Aufgrund dieser unbefriedigenden Datenlage haben die Geberkantone auf eigene Kosten ein Gutachten bei der BAK Basel in Auftrag gegeben, welches die genannten Fragestellungen behandelt. Dieses Gutachten, welches die Geberkantone nach dessen Fertigstellung in geeigneter Weise veröffentlichen werden, zeigt unter anderem die Steuerbelastung der Kantone in diversen Kategorien (natürliche und juristische Personen). Dabei erweist sich eine der Grundannahmen der NFA als falsch, wonach die Nehmerkantone hohe, die Geberkantone tiefe Steuerbelastungen aufweisen. Die entsprechende Aussage auf S. 95 im Wirksamkeitsbericht ist deshalb zu korrigieren.

– Antrag 2:

Es ist ein Mechanismus einzuführen, wonach der Ressourcenausgleich reduziert wird, sofern die Steuerbelastung eines Nehmerkantons den Durchschnitt der Geberkantone unterschreitet.

Begründung:

Der Kanton Zug unterstützt die Notwendigkeit und den Grundsatz des Finanzausgleichs. Ein gewisser Grad von interkantonaler Umverteilung ist insbesondere zur Wahrung der Akzeptanz der kantonalen Steuerautonomie von unbestrittener Bedeutung. Allerdings ist gerade diese Wirkung aufgrund der ersten Erfahrungen mit dem neuen Finanzausgleich ambivalent. Einerseits ist die Nutzung des gewonnenen finanzpolitischen Spielraums durch viele Kantone positiv hervorzuheben. Schliesslich ist ja u.a. auch der Abbau von Steuerdisparitäten eines der Ziele der NFA. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass Empfängerinnen und Empfänger von Finanzausgleichtransfers ihre Steuerbelastung teilweise massiv unter den Durchschnitt der Geberkantone reduzieren können und sich ihre vorteilhafte Position im Steuerwettbewerb von ressourcenstarken Kantonen finanzieren lassen. Zudem ist die NFA so konstruiert, dass eine verbesserte Finanzkraft der Nehmerkantone – entgegen häufiger Aussage – keine automatische Reduktion der Gesamtsumme des horizontalen Ressourcenausgleichs bewirkt. Die Belastung der Geberkantone bleibt weiterhin hoch, was zu einem Wettbewerbsnachteil führt. Die Problematik wird durch die aufgrund der lange zurückliegenden Bemessungsdaten verzögerte Wirkung des Ressourcenausgleichs weiter verschärft.

Selbstverständlich sind die Kantone in ihrer Steuerpolitik autonom und sollen dies auch bleiben. Allerdings soll eine riskante und aggressive Steuerpolitik nicht von den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern finanziert werden müssen (die im Übrigen ihre Steuerpolitik von Anbeginn selbst finanziert haben). Wir halten dabei einen Mechanismus für denkbar, welcher die Höhe des Ressourcenausgleichs für jene Kantone vermindert, deren steuerliche Ausschöpfung (siehe S. 71 des Wirksamkeitsberichts) unter dem durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der finanzstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt. Die Verminderung entspricht der Differenz zwischen dem effektiven Steuerertrag und demjenigen, der mit diesem Durchschnittssteuersatz erzielt würde.

Übersteigt die Differenz die Mittel, die für diesen Kanton errechnet wurden, werden diese vollständig gekürzt.

FR – Compte tenu des exigences du calendrier politique au niveau fédéral, ce premier rapport d’évaluation a dû être élaboré sur la base d’une période d’observations relativement courte. L’essentiel de l’analyse menée au niveau du groupe de travail paritaire a été ef-

ième

fectuée au cours du 2 semestre 2009 déjà, soit moins de deux ans après l’entrée en vigueur de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT). L’année 2008, marquée par l’application de solutions transitoires dans de nombreux domaines touchés par la réforme, n’est en outre pas forcément représentative des effets que pourrait avoir le nouveau système péréqua-