Rapporto sui risultati

Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine

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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011

shaltungskosten bestehen insbesondere bei den Wohnkosten und den Gesundheitskosten (Krankenkassenprämien). Das Ressourcenpotenzial der ressourcenstarken Kantone wird damit im Vergleich zu den ressourcenschwachen Kantonen überschätzt.

Die Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen vom 25. Juni 2010 bestätigt,

dass vor allem bei verteilpolitischen Fragen rein politische Mehrheitsentscheide das NFA-Regelwerk steuern. Die Interessen der ressourcenstarken Kantone, welche 42% der Bevölkerung repräsentieren und deren Volkswirtschaften entscheidend zum Wohlstand des gesamten Landes beitragen, werden nur ungenügend berücksichtigt. Damit das Regelwerk der NFA auch in der Bevölkerung der zahlenden Kantone weiterhin Akzeptanz findet, müssen sachlich und statistisch erhärtete Erkenntnisse dringend stärker berücksichtigt werden.

BE – Der vorliegende Wirksamkeitsbericht umfasst zwar die Periode 2008 bis 2011. Aufgrund

der für die Ausarbeitung notwendigen Terminabfolge liegt ihm allerdings ein Beobachtungszeitraum von lediglich rund zwei Jahren zu Grunde. Somit sind Analysen über die Zielerreichung nur bedingt möglich. Dennoch erachtet der Regierungsrat den vorliegenden Bericht als gute Grundlage für die Stossrichtungsentscheide für die kommende Vierjahresperiode. Im Rahmen des Möglichen stellt er die für die Entscheidfindung notwendigen Entwicklungen und Rahmenbedingungen gut strukturiert und verständlich auf.

– Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund

und Kantonen (NFA) handelt es sich um ein Jahrhundertprojekt. Die NFA wurde in intensiver Zusammenarbeit von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet. Die Konsensfindung dauerte über 10 Jahre. Vor diesem Hintergrund sorgt sich der Regierungsrat darum, dass in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit und den Medien namentlich von einzelnen ressourcenstarken Kantonen mit Nachdruck grundlegende Korrekturen am Ausgleichssystem gefordert wurden. Die NFA ist ein in einem langwierigen Prozess hart errungener Entscheid, der nicht gestützt auf die Erfahrungen von lediglich zwei Jahren grundlegend in Frage zu stellen ist. Anpassungen am System, insbesondere zur Sicherung der längerfristigen Akzeptanz, müssen möglich sind. Diese sind allerdings erst aufgrund einer längeren Erfahrungsperiode zu beurteilen.

– Der Regierungsrat beobachtet die Entwicklung der Disparitäten mit einer gewissen Sor-

ge. So hat der Kanton Bern seine Anstrengungen in den vergangenen Jahren u.a. mit der Wachstumsstrategie deutlich erhöht. Es konnten auch Fortschritte in wichtigen Bereichen erzielt werden. Die vom Kanton bestimmten Schwerpunktbranchen, die so genannten Cluster, entwickelten sich besonders erfreulich: Die Zahl der Beschäftigten und die Wertschöpfung sind nicht nur stärker gewachsen als die übrigen Branchen im Kanton, sondern auch stärker als der Schweizer Durchschnitt. Die Arbeitslosigkeit ist im Kanton Bern seit Jahren tiefer als in der gesamten Schweiz. Trotz dieser grossen Anstrengungen muss der Regierungsrat feststellen, dass der Kanton Bern in Bezug auf das Ressourcenpotenzial mit einem Wachstum von 6,8 Prozent unter dem Durchschnittswert von 8,0 Prozent liegt.

– Eines der mit der NFA angestrebten Ziele ist die Stärkung der kantonalen Finanzauto-

nomie. Im Wirksamkeitsbericht wird in diesem Zusammenhang festgehalten, dass mit der NFA die zweckgebundenen Transfers zwischen Bund und den Kantonen reduziert und die zweckfreien Mittel an die Kantone erhöht wurden. Ob sich die Finanzautonomie der Kantone dadurch faktisch auch tatsächlich erhöht hat, muss in Anbetracht der laufenden Entwicklungen aus Sicht des Regierungsrates offen gelassen werden. So erhält beispielsweise der Kanton Bern seit der Einführung der NFA zwar zweckfreie Mittel im Umfang von gegen 900 Mio. Franken. Er hat jedoch in nahezu demselben Umfang auch zusätzliche Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung vom Bund übernommen. Bei vielen dieser Aufgaben sind die Kantone an das bisherige Leistungsniveau gebunden und können sich nicht einfach aus einer bestimmten Aufgabenerfüllung zurückziehen. Gleichzeitig besteht eine Tendenz des Bundes, neue Aufgaben über Anschubfinanzierungen unter Beteiligung der Kantone zu initiieren, um sich wenig später wieder sukzes-