Rapport sur les résultats
Consultation 2009/20: Révision urgente de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) · 54 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 28Fedlex · Rapport sur les résultats
Zur Telemedizin: Wir sehen das telemedizinische Angebot eher im Bereich Verbesserung der Steuerung, Stärkung der Eigenverantwortung, und nicht für sich genommen als Verbesserung der Kundendienstleistung. Das sollte es am Schluss natürlich auch sein, steht für uns aber nicht im Vordergrund. Heute haben wir etwa 5,5 Millionen Versicherte, die bereits die Möglichkeit haben, von einem Beratungsdienst Gebrauch zu machen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, wie man diese Telefonberatungsdienste mit positiven Anreizen im Sinne der Stärkung der Eigenverantwortung und der Verbesserung der Steuerung attraktiver machen kann.
Telemedizinische Beratungen sind aus unserer Sicht eindeutig medizinische Leistungen. Die Streitigkeiten darüber sind unserer Meinung nach nicht so wichtig. Wichtig scheint mir, dass die Kosten transparent ausgewiesen werden müssen und das erkennbar sein muss, was in diesem Bereich investiert und angeboten wird. Am besten wäre natürlich, wenn man diese Massnahme am Schluss evaluieren kann.
Noch eine Anmerkung zur Übergangsbestimmung in Bezug auf die Telefonberatung: Es wäre aus unserer Sicht schade, wenn bestehende Modelle im Bereich der Telefonberatung innerhalb eines Jahres eliminiert werden müssten. Denn diese Modelle, auch wenn sie noch nicht so stark verbreitet sind, zeigen doch, dass sie eine gewisse Wirkung haben. Eine Wirkung, die wir uns alle wünschen.
Zu den monatlichen Datenlieferungen: Wir haben Ende des letzten Jahrtausends unserem Datenpool ins Leben gerufen, weil man vorher gerade einmal im Jahr mit fast 12-monatiger Verspätung wusste, wie sich der Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entwickelt hat. Wir bieten in diesem Bereich gerne Hand mit der Lösung, die wir heute hier haben, mit der Transparenz und auch um das Monitoring zu verbessern. Wir weisen darauf hin, dass wir aus eigener Erfahrung wissen, dass eine höhere Datenlieferungskadenz natürlich auch das BAG beschäftigt, die Krankenversicherer beschäftigt, auf der administrativen Seite beschäftigt. Es wird nicht immer einfach sein, Effekte, die man monatlich sieht, zu eruieren. Es kann Verzögerungen bei der Rechnungsstellung im Spital geben, weil es Systemänderungen gibt. Es kann ein Problem beim Krankenversicherer sein. Aber eines ist sicher, und da haben wir die Erfahrung: Es gibt immer etwas, das sich verändert. Das gehört zu einem System, wie wir es hier betrachten. Es zeigt auch, dass sich etwas entwickelt.
Ich möchte die Gelegenheit nützen, darauf hinzuweisen, dass man in Bezug auf die Situation, in der wir heute sind, nicht sagen kann, man hätte die Informationen dazu nicht gehabt. Wir haben bereits letzten Sommer darauf aufmerksam gemacht, wie sich die Kosten entwickeln. Wir haben darauf hingewiesen, dass es eine schwierige Konstellation geben wird. Man kann immer sagen, die Versicherer wollen nur die nächste Prämierunde vorbereiten. Aber es zeigt sich natürlich im Nachhinein, dass wir das, was wir damals im Sinne eines Frühwarnsystems kommuniziert haben, leider auch eingetroffen ist. Hier bieten wir gerne an, die Zusammenarbeit zu optimieren. Aber es steckt ein riesiger Aufwand dahinter – administrativ gesehen – wenn man eine hundertprozentige Abdeckung haben will.
Zum Art. 39 und den Leistungsaufträgen:
Wir sind sehr skeptisch in Bezug auf diese Massnahme. Wir haben Erfahrungen aus dem stationären Bereich, was die Spitalplanung anbelangt. Auch wenn wir heute in diesem Bereich vielleicht 2% Kostensteigerung haben. Es wurde die Frage nach den Volumina gestellt. 2% beim grössten Kostenblock ist natürlich noch sehr viel an Geld, das dort investiert ist. Beim Spitalblock insgesamt, inklusive dem ambulanten Bereich, haben wir den Eindruck, dass gerade die Kantone bereits in der Vergangenheit gewisse Möglichkeiten gehabt hätten. Also grosse Skepsis bei dieser Massnahme.
Die Tarifsenkung bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung ist aus unserer Sicht prüfenswert. Aber natürlich klar subsidiär, in Situationen wie wir sie auch zurzeit haben. Die Tarifsenkungen sind ja beschränkt auf den integralen ambulanten Bereich. Dort sollte überall mit den gleichen Ellen gemessen werden.
Art. 62, die Mindestvertragsdauer von zwei Jahren bei Versicherungen mit Wahlfranchisen, ist aus unserer Sicht die richtige Antwort, wenn man das Versicherungsprinzip zur Anwendung bringen will. Wichtig ist, dass die Leute, wenn sie heute eine solche Wahlfranchise wählen, nicht im Verlaufe des Jahres ins normale System zurückwechseln können, wenn sie z.B. feststellen, dass ein Eingriff